Die Gruppe der Unentwegten
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mehren . ., im Kampfe ums Dasein untergehen und denen Platz
machen müssen, bei denen die Menge des self governments
fähiger ist oder, wenn nicht, unter einer Bevormundung steht
bezw. sich selbst unter eine solche stellt, welche die Selbst
führung ersetzt"*).
Der Unfähigkeit zur Selbstführung kann entgegen gewirkt
werden durch Repressionsmittel, durch Erziehung zur Selbstbestim
mung und durch Bevormundung 2 ).
Die Repressionsmittel, über welche die Völker verfügen,
sind die öffentliche Meinung, die öffentliche Gewalt und die Religion.
Ein volkswirtschaftliches Programm wird die graduelle Vervoll
kommnung dieses dreigliedrigen Apparates als Postulat in sich
aufnehmen müssen.
Nützlicher als diese Vervollkommnung wäre die Vervoll
kommnung des Individuums und seiner Fähigkeit, sich selbst
zu bestimmen. Diese wird aber nie eine vollständige sein
können. Zunächst wird sie dem Kinde stets, dem Greise häufig-
fehlen. Unter den erwachsenen Individuen wird immer nur ein
Mehr oder Weniger davon zu erreichen sein. „Daher die Not
wendigkeit der Bevormundung, d. h. der Regierung der Unfähigen
oder minder Fähigen durch die Fähigern. Die Bevormundung kann
oktroyiert sein : z. B. diejenige des Staates oder die des Familien
vaters bis zur gesetzlichen Großjährigkeit der Kinder ; sie kann
eine freie sein, wenn z. B. ein Individuum seinen Willen dem
jenigen eines anderen Individuums oder einer Kollektivität
unterwirft, die es zur Wahrung seiner Interessen für fähiger
hält, als sich selbst. Nützlich ist aber die Bevormundung nur,
insoweit sie die Entwicklung der Fähigkeit der Individuen, sich
selbst zu bestimmen, nicht hindert. Das Individuum selbst ist
der beste Richter über das Maß der ihm zuträglichen Bevor
mundung, ausgenommen im Falle gänzlicher Unfähigkeit" 3 ).
Der moderne Staat hat die Tendenz, seine Bevormundung,
nachdem die der Feudalordnung und der Zünfte gefallen ist,
das Bedürfnis nach Bevormundung aber fortbestanden hat, auf
alle Klassen der Gesellschaft auszudehnen. Er ist aber zu dieser
') ibid. p. 350—351.
2 ) ibid. p. 414.
3 ) ibid. p. 415—416.