fullscreen: Geburtenrückgang u. Sozialreform

Higte, Geburtenrüdgang und Soziakrejorm 
auf diejem Gebiete die unlautere Konkurrenz und wirtichaftliche Xusbeun- 
tung ein dankbares Feld. Mit Recht ift deshalb feitensS einiger Armee- 
forp8 nichtapprobierten Ärzten die Behandlung geichlechtöfranter Berlonen 
and entfpredhende Anzeige in Sffentliden Blättern ujtwv. verboten. Mehr 
fach it auch die (außereheliche) wijfentlidhe Anftedung unter Strafe ge: 
tellt. Dieje Maßnahınen find durchaus berechtigt und follten in unfjere 
Strafgefebgebung übernommen werden. Bedenklich dagegen erfdheint e& un&, 
jen Gejdhlechtstranfen und Ärzten die Pflicht aufzulegen, von der Ertran- 
tung der Polizei An zeige zu machen. Zunächit ft es eine Ungerechtig- 
feit und Härte, denzenigen, der fih feiner [Hweren fittliden Vertehlung 
bewußt ijt und aus fiH {Hon alles tut, was zur Verhütung der Folgen 
Air andere erforderlich it, eine Selbitanzeige bei Organen aufzulegen, 
von deren VerichwiegenhHeit er durchaus uicht überzeugt ft. Polizetorgane, 
Krankenkalfenbeamte und -vorftandsmitglieder und Srilidhe Beratungs- 
4eflen Hir Geiclechtakranke (außer dem Arzt) geben nicht die Garantie 
itrengfter Diskretion, wie fie hier verlangt werden nıuf. Über felbit wenn 
der beite Wille beiteht: wer kann die Gewähr für die Bücher und Akten 
übernehmen, daß fie nicht bloß in der Gegenwart, jondern auch für alle 
Zuhuft vor indiskreten Augen bewahrt bleiben? Und welde Summe 
von herzlofer und boshafter Beurteilung, von Klatidh, Verdächtigungen 
und Berfeindungen bis in die Familie des Betroffenen kann daraus eut- 
itehen! Die RKückficht auf perjönlidhe Ehre, das Anfehen und den Frieden 
der Familie und auch das fittliHe Empfinden unferer Volksgemeinfchatt, 
die noch auf dem Boden der Hriftliden Lebenzanuffajlung ftebht, verbieten 
28 in gleicher Weife, ‚eine foldhe Berpflichtung auszujprechen. ber auch 
ın hygienifder Beziehung würde fie die Gefahr herbeiführen, daß gerade 
aiejenigen, die ich noch ein gefundes fittliches Empfinden bewahrt Haben, 
zu Rurpfuldern oder nur zu folchen Arzten ihre Zuflucht nehmen würden, 
die fich an jolde Vorfchriften nicht binden, aber um fo höhere Bezahluma 
verlangen. Mit guten Gründen haben fid deshalb auch alle ärztlichen 
Organijationen gegen eine jolde Anzeigepflidht auzgejprochen. Anderfeits 
yuß e8 den Ärzten und Behörden erlaubt fein, foweit es das allgemeine 
Yutereffe erfordert, den zujländigen Stellen Anzeige zu erttatten. 
Die Invalidenanftalten drängen auf Anzeige der Sefcdhlechtsfranfen, um ihre 
dauernde Überwachung zu fidhern. Das Ziel ijt gewiß zu billigen. Bei der örtlichen 
Entfernung der Gefchlechtskranken von dem Sige der Anftalt, an der die Namen geführt 
merbden, ift die Gefahr der Indiskretion aud) gewiß geringer. Aber auch hier ift größte 
Vorficht geboten. Jedenfalls jollte jeder auf Verlangen [o lange von einer perfönlidhen 
Kontrolle und von verdachterregenden Zufchriften verfhont werben, als er {ich 
unter die Obhut eines Arztes jtellt und diejes der Anftalt glaubhaft macht. Nud) durch 
Benugung von fittiven Mamen könnte mehr Für Diskretion geforat werden 
Die groben Hoffnungen, die fi an die Chrlihidhe Salvar fan -Behandlung 
infnften. haben fich nicht erfünt. 6 teht heute feit, daR Salparfan meher die Sauphilis 
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