224 V!II. Ergebnisse der Londoner Konferenz
landesgesetzlichen Vorschriften über den wöchentlichen
Ruhetag fällt, oder als Arbeitszeit, die unter die Be—
stimmungen des Artikel 6 fällt, zu behandeln ist.
Eisenbahnen
Es besteht Einverständnis darüber, daß die Eisen—
bahnen unter das Ubereinkommen fallen. Soweit
Artikel 5 und Artikel 6a für die Bedürfnisse der Eisen—
bahnen nicht genügen, können die notwendigen Aber—
stunden nach Artikel 6b6 zugelassen werden.
Nachholung ausgefallener Arbeits—
zeit
Es besteht Einverständnis darüber, daß, wenn
Staaten die Nachholung der infolge von Feiertagen
ausgefallenen Arbeitszeit über 48 Stunden wöchentlich
hindus gestatten, diese Arbeitszeit unter die durch
Artikel 6 vorgeschriebene Höchstzahl von Überstunden
faͤllt und daß für sie der in diesem Artikel vorgeschrie—
bene UÜberstundenzuschlag bezahlt werden muß. Ausge—
nommen ist die Nachholung allgemeiner nationaler
Feiertage und bezahlten Urlaubs.
Artikel 14
1. Es besteht Einverständnis darüber, daß jede Regie—
rung den Artikel 14 in seinem Wortlaut in die Landes
geseßgebung aufnimmt.
2 Ferner ist man darüber einig (von seiten des Ver—
treters von Großbritannien nur vorläufig), daß von
Artikel 14 nur im Falle einer Krise Gebrauch gemacht
werden darf, die die nationale Wirtschaft so stark trifft,
daß die Lebensmöglichkeiten der Bevölkerung bedroht
find. Dagegen kann eine Wirtschafts- oder Handels—
krise, die nur einzelne Wirtschaftszweige betrifft, nicht
als eine Gefährdung der Staatssicherheit angesehen
werden und daher die Außerkraftsetzung des ratifizierten
Abkommens nicht rechtfertigen.
O 2486. 28. Ia 2.