Object : Schragen der Gilden und Aemter der Stadt Riga bis 1621

Die  Verfassung  der  Ämter  im  vierzehnten  Jahrhundert.

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theilsfreien  modernen  Standpunkt  diese  Bedingungen  auch  der
Engherzigkeit  zeihen,  so  waren  sie  für  ihre  Zeit  doch  am  Platz.
Das  Hereindrängen  der  roheren  einheimischen  und  slavischen  Bevölkerung ­
  hätte  vielleicht  den  guten  Ruf  geschädigt,  die  technische
Entwickelung  beeinträchtigt,  und  über  den  Makel,  den  leichtfertige
Eltern  ihrem  Kinde  aufdrückten,  kam  man  im  Mittelalter  nicht
hinaus.
Von  den  Auswüchsen  der  späteren  Zeit  erscheint  demnach  die
Zunftverfassung  im  vierzehnten  Jahrhundert  noch  ganz  frei.  Es
zeigt  sich  noch  keine  Spur  von  dem  drückenden  (iewerbemonopol,
das  in  der  Festsetzung  der  Mitgliederzahl  eines  Amts  sich  offenbart,
von  einer  übermässig  ausgedehnten  Lehrzeit,  von  einem  Wanderzwange, ­
  von  übertriebenen  Forderungen  hinsichtlich  des  Meisterstücks, ­
  der  Meistergelder  oder  des  Meisteressens.  Wohin  man  sein
Auge  wenden  mag,  es  zeigen  sich  die  Ämter  in  Riga  und  Reval
nur  in  günstiger  Beleuchtung.
Aber  nicht  nur  in  wirthschaftlicher  Beziehung  wirkten  die  V  erliände
  wohlthätig,  sie  erfassen  in  dem  Gewerlismanne  auch  die  rein
menschliche  Seite  und  sorgen  für  eine  nachhaltige  und  anregende
Pflege  seiner  gesellschaftlichen  und  kirchlichen  Interessen.  V  on
Zeit  zu  Zeit  wurden  zur  Näherung  der  Genossen  untereinander  gesellige ­
  Zusammenkünfte  veranstaltet,  die  wohl  nicht  ausschliessht  i
als  'Prinkgelage“  anzusehen  sind,  wie  aus  ihrer  Bezeichnung  a  s
„Drünke“  geschlossen  werden  könnte.  Der  Rath  ging  in  Riga
hierin  den  Korporationen  mit  gutem  Beispiele  voran.  Viermal  im
fahre,  zu  Fastnacht,  zu  Pfingsten,  zu  Martini  und  zu  Weihnachten,
veranstaltete  er  auf  dem  Rathhause  Festlichkeiten  und  gab  ausserdem ­
  „in  den  mendeu“,  d.  i.  in  der  Woche  nach  Michaelis,  wahrscheinlich ­
  bei  Gelegenheit  der  Rathswahl,  eine  Schmauserei  oder
Koste.  Auch  die  Kompagnie  der  Kauf  leute  arrangirte  regelmassig
Feste,  auf  denen  Spiel,  Tanz  und  Trunk  zu  ihrem  Rechte  kamen-Der
  Tanz  blieb  bei  diesen  nicht  einmal  auf  das  Festlokal  beschran
sondern  man  konnte  auf  dem  Markte  und  den  Strassen  den  fröhlichen
Zug  der  „Reihespringenden“  wahrnehmen.  Ebenso  veranlassten
die  religiösen  Gilden  oder  Brüderschaften  regelmässige  „Drunke  .
auf  denen  jedes  Mitglied  zu  erscheinen  nicht  nur  berechtigt,  sondern
sogar  verpflichtet  war.  Die  Handwerksämter  huldigten  mithin  nur
einem  weit  verbreiteten  Gebrauche,  wenn  sie  gleichfalls  darauf  Ge
wicht  legten,  nach  der  schweren  Arbeit  sich  zu  fröhlicher  Fei«
zusammenzufinden.  Auf  diesen  Zusammenkünften  versammelt  sie
            
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