XI
Hinweis „ohne Verbandsanschluß“ (ohne Verb.-Anschluß) der Gattung von Ver-
einen eingereiht, zu der sie ihrem Charakter nach gehören,
Die geographische Anordnung in Abschnitt I dieses Buches ist
in den einzelnen Ländern und Provinzen nach den Evangelischen Kreis-
Wohlfahrts- und Jugenddiensten erfolgt, deren genaue Anschriften
hier zum ersten Male in der Oeffentlichkeit erscheinen. Allerdings decken sich
die Bezirke der Kreis-Wohlfahrts- und Jugenddienste nicht überall mit denen der
kommunalen Stadt- und Landkreise, sondern teilweise mit den Kirchenkreisen, so
z. B. in der Grenzmark Posen/Westpreußen, Nassau, Rheinprovinz (zum Teil),
Schleswig-Holstein, Bayern, Oldenburg und Thüringen. Das ergibt gewisse Schwie-
rigkeiten und Ungleichmäßigkeiten,
Abschnitt II des Buches bringt einige Verzeichnisse evangelischer Beratungs-
stellen. Um ein übersichtliches Bild über die evangelische Beratungstätigkeit zu
erhalten, wäre es notwendig, sämtliche in Abschnitt I verzeichneten Provinzial- und
Landesvereins-Stellen, die Frauenvereine und die Gemeinde-Pflegestationen noch
einmal gesondert aufzuführen; denn die Beratung in der Gesundheits-Fürsorge
(Säuglings-Fürsorge und Mütterberatung, Eheberatung, Schwangeren-Fürsorge,
Soziale Beratung) wird teils in den genannten Geschäftsstellen, teils von den Ge-
meindeschwestern täglich und in großem Umfange ausgeübt. Desgleichen sind die
Jugend- und Wohlfahrtsdienste Träger evangelischer Beratungsstellen in Erziehungs-,
Jugendfürsorge- und Berufsiragen. Um Wiederholungen zu vermeiden, wurde jedoch
von einem solchen Verzeichnis abgesehen. Dagegen sind diejenigen Beratungsstel-
len aufgenommen worden, die als besondere Fachstellen zu bezeichnen sind.
So enthält das Verzeichnis nur die Beratungsstellen der Flußschiffer- und See-
mannsfürsorge, die Evangelischen Auswanderer-Beratungsstellen und die Fürsorge-
stellen für Alkoholkranke. Ihnen folgen die evangelischen Stellenvermittlungen
und die Arbeitsnachweise. Es sind nicht so sehr systematische Gesichtspunkte als
praktische, die ns bewogen haben, gerade diese Stellen besonders aufzuführen;
sie sind bisher noch nirgends zusammengefaßt veröffentlicht. In bezug auf das,
was als staatlich anerkannte caritative Arbeitsnachweise und als fachliche Für-
sorgestellen für Alkoholkranke zu gelten hat, ist etwas Endgültiges noch nicht ent-
schieden. Immerhin hielten wir es für nützlich, die uns bekannt gewordenen Für-
sorvestellen dieser Art in das Buch aufzunehmen.
Abschnitt III enthält eine Reihe von tabellarischen Uebersichten.
Zur leichteren Auffindung des im vorliegenden Handbuch gesammelten
Adressenmaterials ist in Tab. I, S. 597 eine Uebersicht der Reichs-, Landes- und
Provinzialstellen gegeben. — Einen Gesamtüberblick über die einzelnen Kreis-
Wohltahrts- und Jugenddienste bietet Tabelle II auf S. 603.
Zu Tab. IM „Zahlenmäßiger Ueberblick über die Einrichtungen der Halb-
offenen Fürsorge“ ist folgendes zu bemerken: Auf Grund des uns zugegangenen
Materials der Einrichtungen der Kinderpflege, deren Besuchsziffern je nach Art