19. Preßstahlgranatenabfälle, Ausschußgranaten und Böden.
20. Stahlgußgranatenabfälle, Ausschußgranaten und Trichter.
21. Tiegelfertiger Schrott.
22, Mutternschrott.
23. Flanschenschrott.
II. Alter Schrott.
Stahlschienenstücke (frei von Schweißeisen und Stahlkopfschienen) und
Bandagenschrott.
25. Stahllaschen und Unterlagsplatten von der Staatsbahn:
26. Federstahlschrott von Eisenbahnwagen und Lokomotiven,
27. Stahlgußherzstücke und Räder aus Eisen und Stahl, letztere nicht über
1,10 m Durchmesser:
mit Bandagen,
ohne Bandagen.
28. Stählerne Eisenbahnschwellen, frei von Erdanhaftungen:
a) auf höchstens 1,5 m geschnittene Schwellen.
b) unzerschnittene Schwellen,
29. Eisenbahnwerkstätten-Kernschrott, direkt von Eisenbahnwerkstätten stam-
mend, sonst wie 18..
Schwerer Stahlschrott, Stücke von schwerem Formeisen, Grubenschienen,
schwere Grobbleche (nicht unter 8 mm stark) und Stahlgußteile (nicht unter
8 mm stark).
Prima Kernschrott, Stabeisen-, Form- und Grobblechabfälle jeglicher Art
(nicht unter 5 mm stark), frei von Hohleisen und Temperhufeisen.
Martinschrott, chargierfähige Eisenabfälle, mit der Schippe verladbar (nicht
unter 3 mm stark), mit 25% altem Rohrschrott.
Entzinnte Pakete, Marke „Goldschmidt“, fest und lagerhaft gebündelt.
Entzinrnte Pakete anderer Herkunft, fest und lagerhaft gebündelt.
Drahtseile, rein und frei von Zink, die Seile unter 13 mm Durchmesser in
Rollen unter 900 mm äußeren Durchmesser und 300 mm dick gebunden.
35a. Stärkere Drahtseile, geschnitten auf nicht über 1,5 m Länge.
36. Schmelzeisen, Blechschrott jeglicher Art, die Maße 1.5x1 m nicht über
steigend, frei von großen Hohlkörpern.
Mischschrott aller Art. Der Preis wird von Fall zu Fall festgesetzt.
Sonstiger Schrott. Die Preise werden von Fall zu Fall festgesetzt.
B. Schrott. zum Verpuddeln und Verschweißen geeignet.
1. Oberbauschrott, in der Hauptsache Schweißeisen.
2. Hufeisen, frei von Patent-Hufeisen.
3. Mutternschrott:
a) Schweißeisen,
b) weiches Flußeisen, ;
Nietenschrott, Flußeisen.
Schweißeiserne Ketten, nicht unter 12 mm Gliederstärke.,
Schwellen:
a) Schweißeisen,
b) weiches Flußeisen, schweißbar.
Kesselbleche, rein entnietet:
a) Schweißeisen, mindestens 7 mm stark, ungeschnitten, -
b) Schweißeisen, geschnitten, 80 bis 450 mm breit, Länge unbegrenzt, ferner
Lamellen und Flacheisen,
c) weiches Flußeisen, 3 bis 8 mm stark.
Winkeleisen, Schweißeisen, entnietet, Schenkelbreite von 85 bis 160 mm,
Schenkelstärke 9 bis 20 mm, nicht unter 1 m lang.
Schweißeisernes Formeisen (Konstruktionen):
a) uneninietet,
b) entnietet.
7.
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