fullscreen: Das Gemüse in der Kriegswirtschaft

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Standpunkt eingenommen, daß den -abschließenden Kommunal 
verbänden und Großverbrauchern die Früchte ihrer Tätigkeit 
ungekürzt zukommen sollten. Nur wo eine übermäßige Eindeckung 
einzelner zum Schaden der Allgemeinheit vorlag, wurde von dem 
Recht des Eintritts und der Abtretung Gebrauch gemacht. Auch 
vom Gesichtspunkte der Transportfrage aus mußten gewisse Ein 
griffe erfolgen. Der Beurteilung der übermäßigen Eindeckung 
wurde eine Regel zugrunde gelegt, die je nach der Dichtigkeit 
und Zusammensetzung der Bevölkerung eine Höchstmenge an 
Gemüse festsetzte, welche auf den Kopf der Bevölkerung entfallen 
durfte. 
Verschieden sind naturgemäß die Erfahrungen gewesen, welche 
die einzelnen Stellen bei der Erfüllung der Verträge 
gemacht haben. Hier hat der verschiedene Ausfall der Ernte, der 
Nachdruck, mit -dem die einzelnen Stellen der Erfüllung Lurch die 
Erzeuger ihr Augenmerk zugewendet haben, endlich auch die Ver 
tragstreue der einzelnen Anbauer eine entscheidende Rolle gespielt. 
Die Trockenheit und Schädlinge verschiedener Art hatten strich 
weise völlige Mißernten gezeitigt. Bedarfsstellen, die ihren Bedan 
ganz oder vorwiegend aus jenen Gegenden zu decken gedacht 
hatten, kamen in eine schwierige Lage. Hier konnte zum Teil die 
Reichsstelle aus-den Beständen, die sie für sich durch Verträge 
gesichert hatte, helfend eingreifen. Diese Bestände mußten aller 
dings Wider Erwarten zum weitaus größten Teil zur Versorgung 
der bewaffneten Macht verwendet werden, so daß der Notstan-ds- 
hilfe -der Reichsstelle in dieser Richtung enge Grenzen gezogen 
waren. Der verschiedene Ausfall der Ernte hat aber eins gezeigt: 
daß -dem von vielen Seiten dringlich geäußerten Wunsche, von 
vornherein eine Aufteilung der Überschußgebiete und Zuweisung 
an Bedarfsgebiete vorzunehmen, die nach Ansicht der Befürworter 
-dieser Maßregel den Abschluß erleichtern, den Wettbewerb der 
einzelnen Stellen ausschalten und die Gefahr einer offenen oder 
versteckten Preisüberschreitung verhindern sollte, ganz unmöglich 
stattgegeben werden konnte. Mit Fug und Recht hätten jene 
Stellen, denen man -ein von Mißernte betroffenes Gebiet -amtlich 
zugewiesen hätte, die ganze Verantwortung für die Versorgung 
ihrer Bevölkerung auf die Reichsstelle abgewälzt. Dazu kommt 
noch, daß weite Gebiete von jeher auf die Zuweisung von Aus- 
landswaren angewiesen waren, deren Verteilung auf inländische 
Erzeugergebiete mit großen Schwierigkeiten verbunden gewesen 
wäre. 
Die Vertragstreue der Anbauer wurde teilweise auf eine harte 
Hest 41/42. 
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