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Standpunkt eingenommen, daß den -abschließenden Kommunal
verbänden und Großverbrauchern die Früchte ihrer Tätigkeit
ungekürzt zukommen sollten. Nur wo eine übermäßige Eindeckung
einzelner zum Schaden der Allgemeinheit vorlag, wurde von dem
Recht des Eintritts und der Abtretung Gebrauch gemacht. Auch
vom Gesichtspunkte der Transportfrage aus mußten gewisse Ein
griffe erfolgen. Der Beurteilung der übermäßigen Eindeckung
wurde eine Regel zugrunde gelegt, die je nach der Dichtigkeit
und Zusammensetzung der Bevölkerung eine Höchstmenge an
Gemüse festsetzte, welche auf den Kopf der Bevölkerung entfallen
durfte.
Verschieden sind naturgemäß die Erfahrungen gewesen, welche
die einzelnen Stellen bei der Erfüllung der Verträge
gemacht haben. Hier hat der verschiedene Ausfall der Ernte, der
Nachdruck, mit -dem die einzelnen Stellen der Erfüllung Lurch die
Erzeuger ihr Augenmerk zugewendet haben, endlich auch die Ver
tragstreue der einzelnen Anbauer eine entscheidende Rolle gespielt.
Die Trockenheit und Schädlinge verschiedener Art hatten strich
weise völlige Mißernten gezeitigt. Bedarfsstellen, die ihren Bedan
ganz oder vorwiegend aus jenen Gegenden zu decken gedacht
hatten, kamen in eine schwierige Lage. Hier konnte zum Teil die
Reichsstelle aus-den Beständen, die sie für sich durch Verträge
gesichert hatte, helfend eingreifen. Diese Bestände mußten aller
dings Wider Erwarten zum weitaus größten Teil zur Versorgung
der bewaffneten Macht verwendet werden, so daß der Notstan-ds-
hilfe -der Reichsstelle in dieser Richtung enge Grenzen gezogen
waren. Der verschiedene Ausfall der Ernte hat aber eins gezeigt:
daß -dem von vielen Seiten dringlich geäußerten Wunsche, von
vornherein eine Aufteilung der Überschußgebiete und Zuweisung
an Bedarfsgebiete vorzunehmen, die nach Ansicht der Befürworter
-dieser Maßregel den Abschluß erleichtern, den Wettbewerb der
einzelnen Stellen ausschalten und die Gefahr einer offenen oder
versteckten Preisüberschreitung verhindern sollte, ganz unmöglich
stattgegeben werden konnte. Mit Fug und Recht hätten jene
Stellen, denen man -ein von Mißernte betroffenes Gebiet -amtlich
zugewiesen hätte, die ganze Verantwortung für die Versorgung
ihrer Bevölkerung auf die Reichsstelle abgewälzt. Dazu kommt
noch, daß weite Gebiete von jeher auf die Zuweisung von Aus-
landswaren angewiesen waren, deren Verteilung auf inländische
Erzeugergebiete mit großen Schwierigkeiten verbunden gewesen
wäre.
Die Vertragstreue der Anbauer wurde teilweise auf eine harte
Hest 41/42.
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