Full text: Finanzen und Steuern im In- und Ausland

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Gemeindesteuern größer als derjenige der Reichssteuern. Auch bei dem Anteil der 
Zeichssteuern, welche die persönliche Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen berück- 
sichtigen. ergeben sich größere regionale Unterschiede. 
Übersicht 25 
Von 1000 A.M Gesamtbelastung entfallen auf 
Reichssteuern 
Wirtschaftsgebiet 
inage- 
samt 
EBin- 
kommen- 
steuer 
Ver- 
mögen- 
steuer 
davon 
Renten- 
bank- 
zinsen 
Um- 
Batz- 
steuer 
‚andes- 
u. Ge- 
meinde- 
steuern 
Xirehen- 
steuer 
Zwangs- 
abgaben 
9 
——— 
Nordwestdeutschland...... 
Westdeutschland ......... 
Südwestdeutschland....... 
Bavern . 
Westen.... 
Schlesien. .......0..000000 
Grenzmark............... 
stpreußen. .... We 
Osten. ...) 
358,4 
319,4 
255,8 
420 0 
344,6 
404,5 
316,2 
355 6 
364,9 
71,2 
62,9 
56,4 
19 
98,5 
74,6 
67,4 
91.8 
27,9 
19,6 
92,4 
15274 
60,8 
62,3 
39,6 
229 
7,8 
86,7 
123,9 | 562 ı 
121,0 82,1 
9,1 50,9 
985 73.6 
132,1 63 
100,6 68,6 
1177 65.8 
104,6 | 734 | 119,8 ı 
£*- | 
436,9 | 
477,3 
387,8 
296 4 
469,5 ı 
424,2 
482,7 
499 7 
476,4 ] 
56,1 
58,5 | 
46,2 
235 
148,6 
144,8 
110,2 
150.1 
46,8 | 
139,1 
21,9 149,4 
23,4 177,7 
21,5 123,2 
| 136,9 
21,8 
2. Die Besteuerung gewerblicher Unternehmungen 
im deutschen Steuersystem') 
Da eine Untersuchung der Steuerbelastung einzelner Gewerbezweige sich mit den 
Mitteln der Einkommen- und Körperschaftsteuerstatistik allein nicht durchführen läßt, 
St eine besondere Methode auf betriebswirtschaftlicher Grundlage ausgearbeitet 
Yorden. Sie beruht darauf, daß man einige wenige Betriebstypen konstruiert, d.h. ihre 
teuerlich wesentlichen Merkmale festlegt; für diese Typen werden die Steuern für eine 
Anzahl von Städten auf Grund der dort geltenden Steuergesetze und Zuschläge berechnet, 
and: zwar grundsätzlich in derselben Weise, wie es die Veranlagungsbehörde in der 
Praxis tut. Man geht also von der Einzelunternehmung aus und betrachtet die von ihr 
“U zahlenden Steuern als Kosten, die den »Rohgewinn« schmälern. Der Rohgewinn stellt 
"ne Hilfsgröße der Untersuchungsmethode dar, die sich aus dem Reingewinn der Unter- 
lehmung und sämtlichen laufend zu zahlenden Steuern zusammensetzt. Alle übrigen 
Kosten (Materialkosten, Löhne, Gebühren und Beiträge, Gelegenheitssteuern) sind im 
Rohgewinn hicht enthalten; sie gelten als bereits abgesetzt und werden nicht in die Be- 
“chnungen einbezogen. Im einzelnen handelt es sich um die Berücksichtigung folgender 
Steuern: Umsatzsteuer, Vermögensteuer, Aufbringungslast, Einkommen- bzw. Körper- 
“Chaftsteuer, Grund- und Gebäudesteuer, Hauszins-' (Gebäudeentschuldung-) Steuer und 
*6wWerbesteuer: deren Abzug vom Rohgewinn würde also den Reingewinn ergeben. 
u Der Vorliegenden Darstellung liegen zwei Betriebstypen zugrunde; ein kapitalinten- 
n 7er Betrieb mit 75 vH der Bilanzsumme als Anlagekapital und ein arbeitsintensiver 
Betrieb, bei dem fast 60 vH der Bilanzsumme Betriebskapital darstellen. Für jeden 
dieser Zwei Betriebe ist ein durchschnittlicher, ein über- und ein unterdurchschnittlicher 
Roheewinn als Berechnungsgrundlage angenommen worden: außerdem ist eine Variation 
NV x 5 { 4, Berlin 1928). Die in diesem 
B 81. »Bosteuerung und Rentabilität gewerblicher Unternehmungen« (Einzelschrift Nr. 4, ? N Mc 
dor Athaltenon Pahlınangahen sind im  erentlichen durch neue Berechnungen überholt. Der obige Text bringt die bis: 
” a Hauptergebnisse der Neubearbeitung in ihren Grundzügen. 
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Nänzen und Steuern
	        
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