Full text: Die Angestellten in der Wirtschaft

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ut der Leitung oder Beaufsichtigung eines Betriebes 
ıs Betriebsteiles oder mit der Entscheidung über die 
nahme beschäftigt und nicht überwiegend in der 
ı der Maschine oder sonst körperlich tätig sind oder 
äin einer für die Zwecke des Betriebes wesentlichen, 
rwiegend körperlichen Arbeit unter eigener Verant- 
tätig sind. Diesen Bestimmungen wird aber nur ein 
’oliere genügen. Folgt man also hinsichtlich der Zu- 
er Poliere zur Angestellten- bzw. zur Arbeiterschaft 
zestelltenversicherungsgesetz, so dürfen unmöglich 
ı 42000 Personen als „Werkmeister“ gezählt werden. 
. nun hier angenommen, daß nur rund die Hälfte, also 
arsonen, der von der Berufszählung ermittelten Zahl 
‘kmeister” angesehen werden dürfen. Auch in der 
ustrie und im Bekleidungsgewerbe wurden von den 
Erhebung gewonnenen Zahlen größere Abschläge 
weil in diesen Industriezweigen Aufsichtspersonal 
tige nicht zu den Werkmeistern gehörende Personen 
icher Zahl vorhanden sind. 
kaufmännischen Angestelltennach 
VWirtschaftszweigen: 
lie folgende Uebersicht zeigt, entfallen fast %ı0 der 
nischen Angestellten auf den Handel und fast */ı auf 
;trie. Bei den weiblichen Angestellten ist der Anteil 
Jels auf Kosten des der Industrie sogar noch größer. 
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‚aufmännische Angestellte wurden auch die nicht- 
ıen Angestellten in den kommunalen Wasser-, Gas- 
ıtrizitätswerken gezählt, desgleichen die nichttechni- 
ngestellten in den öffentlichen Banken und Spar- 
Von den Versicherungsangestellten wurden die in 
ıtversicherung Beschäftigten als kaufmännische An- 
die in der Sozialversicherung Tätigen als Bureau 
te angesehen. Die nichttechnischen Angestellten der 
hen Verkehrsanstalten (Reichspost, Reichsbahn, 
‚ahnen usw.) wurden nicht den kaufmännischen An- 
n, sondern den Bureauangestellten zugezählt, da eine 
Trennung der Angestellten nach der Rechtsform der 
imen nicht möglich war. 
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Grund der bisher veröffentlichten Resultate der ge- 
en Betriebszählung, aus denen allerdings nur die Zahl 
häftigten Personen im ganzen, aber nicht die der An- 
n im besonderen ersichtlich ist, wurde versucht, 
Bank- und Börsenwesen tätigen Angestellten 
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