frauen und Töchter — hat sowohl absolut wie prozentual eine
Zunahme aufzuweisen, — trotzdem reicht auch diese Zunahme
nicht an das Wachstum der Angestelltenschaft heran.
Setzt man die im Jahre 1882 ermittelten Zahlen = 100, so
ergeben sich für die einzelnen Gruppen die folgenden Steige-
rungssätze:
Selbständige... .
Angestellte und Beamte
Arbeiter 2.0.0.0...
Mithelfende Familienangehörige
Hausangestellte ... 1...
Erwerbstätige zusammen:
12292
“99
A
0
zu
‚MN
A
z205 | 1907 | 10925
°n6 108 116
159 318 529
124 146 | 182
107 | 217 318
10° 102 94
Ar
1240
199
Diese Zahlen der amtlichen Statistik, die .sich. für alle
Zählungstermine auf das jetzige Reichsgebiet beziehen, zeigen
eindringlich das schnelle Wachstum der Gruppe der
Angestellten und Beamten, deren Zahl sich in dem
der Beobachtung zugrunde liegenden Zeitraum von fünf Jahr-
zehnten mehr als verfünffacht hat. Der Gruppe der Angestellten
sind bei den amtlichen Zählungen leider auch Beamte, Sol-
daten, Mönche und eine Reihe von anderen Personengruppen
zugezählt worden, so daß die vorliegenden amtlichen Zahlen
kein klares Bild von der Stellung der Angestellten in der
Wirtschaft geben. Die amtliche Statistik hat darauf verzichtet,
eine Ausgliederung der Angestellten vorzunehmen, obwohl sie
u. E. in großem Umfange möglich und im Hinblick auf die
besondere Stellung der Angestellten in der Entwicklung der
erwerbstätigen Bevölkerung auch unbedingt erforderlich ge-
wesen wäre. Die nachfolgenden. Ausführungen sind ein Ver-
such, die Größe und Bedeutung der Angestelltenschaft in-
direkt zu bestimmen. Dazu ist zunächst eine Klärung des
Begriffs „Angestellten“ um so notwendiger, weil die
zur Verfügung stehenden Zahlenunterlagen sich zum Teil auf
verschiedene begriffliche Abgrenzungen der Angestellten-
schicht von den übrigen erwerbstätigen Personen aufbauen.
Doch kann es nicht unsere Aufgabe sein, einen neuen, letzten
Endes doch wieder theoretischen Angestelltenbegriff zu ent-
wickeln, sondern unser Ziel ist vielmehr die Angestellten-
gruppe als einen Teil der Arbeiterklasse in statistisch brauch-
barer Weise von der übrigen erwerbstätigen Bevölkerung ab-
zugrenzen — ohne den tatsächlichen Verhältnissen Zwang
anzutun, wenngleich gewisse Grenzfälle ‚eine sicherlich in
mancher Beziehung strittige Entscheidung erfordern.