frauen und Töchter — hat sowohl absolut wie prozentual eine
Zunahme aufzuweisen, — trotzdem reicht auch diese Zunahme
nicht an das Wachstum der Angestelltenschaft heran.
Setzt man die im Jahre 1882 ermittelten Zahlen = 100, so
ergeben sich für die einzelnen Gruppen die folgenden Steigerungssätze:
Selbständige... .
Angestellte und Beamte
Arbeiter 2.0.0.0...
Mithelfende Familienangehörige
Hausangestellte ... 1...
Erwerbstätige zusammen:
12292
“99
A
0
zu
‚MN
A
z205 | 1907 | 10925
°n6 108 116
159 318 529
124 146 | 182
107 | 217 318
10° 102 94
Ar
1240
199
Diese Zahlen der amtlichen Statistik, die .sich. für alle
Zählungstermine auf das jetzige Reichsgebiet beziehen, zeigen
eindringlich das schnelle Wachstum der Gruppe der
Angestellten und Beamten, deren Zahl sich in dem
der Beobachtung zugrunde liegenden Zeitraum von fünf Jahrzehnten
mehr als verfünffacht hat. Der Gruppe der Angestellten
sind bei den amtlichen Zählungen leider auch Beamte, Soldaten,
Mönche und eine Reihe von anderen Personengruppen
zugezählt worden, so daß die vorliegenden amtlichen Zahlen
kein klares Bild von der Stellung der Angestellten in der
Wirtschaft geben. Die amtliche Statistik hat darauf verzichtet,
eine Ausgliederung der Angestellten vorzunehmen, obwohl sie
u. E. in großem Umfange möglich und im Hinblick auf die
besondere Stellung der Angestellten in der Entwicklung der
erwerbstätigen Bevölkerung auch unbedingt erforderlich gewesen
wäre. Die nachfolgenden. Ausführungen sind ein Versuch,
die Größe und Bedeutung der Angestelltenschaft indirekt
zu bestimmen. Dazu ist zunächst eine Klärung des
Begriffs „Angestellten“ um so notwendiger, weil die
zur Verfügung stehenden Zahlenunterlagen sich zum Teil auf
verschiedene begriffliche Abgrenzungen der Angestelltenschicht
von den übrigen erwerbstätigen Personen aufbauen.
Doch kann es nicht unsere Aufgabe sein, einen neuen, letzten
Endes doch wieder theoretischen Angestelltenbegriff zu entwickeln,
sondern unser Ziel ist vielmehr die Angestelltengruppe
als einen Teil der Arbeiterklasse in statistisch brauchbarer
Weise von der übrigen erwerbstätigen Bevölkerung abzugrenzen
— ohne den tatsächlichen Verhältnissen Zwang
anzutun, wenngleich gewisse Grenzfälle ‚eine sicherlich in
mancher Beziehung strittige Entscheidung erfordern.