Il. Größe und Bedeutung der
Angestelltenschaft
Wergiltals Angestellter?
Obwohl die Praxis ständig und ohne größere Schwierig-
keiten mit dem Begriffdes Angestellten arbeitet, liegt
doch eine allgemein brauchbare und befriedigende Definition
nicht vor"). Die arbeitsrechtliche und sozialpolitische Gesetz-
gebung hat darauf verzichtet, den Kreis der Angestellten, der
von ihr berührt wird, näher zu umreißen. und legt ihn meist
nur durch den Hinweis auf das Angestelltenver-
sicherungsgesetz (AVG.) fest. Aber auch das An-
gestelltenversicherungsgesetz bringt keine Begriffsbestim-
mung, sondern beschränkt sich darauf, die wichtigsten
Gruppen der versicherungspflichtigen. Angestellten im 8 1
aufzuzählen?). Darüber hinaus wurde der Reichsarbeitsminister
1) Einen guten Ueberblick über die vorliegenden juristischen
Definitionen gibt Lautner, Angestelltenvertragsrecht I, Graz 1927,
?) „Für den Fall der Berufsunfähigkeit ($ 30) und des Alters sowie
zugunsten der ‘Hinterbliebenen werden Angestellte .nach den . Vor»
schriften dieses Gesetzes versichert, insbesondere
1. Angestellte in leitender Stellung; .
2. Betriebsbeamte, Werkmeister und -andere Angestellte in einer
ähnlich gehobenen oder höheren Stellung;
Bureauangestellte, soweit sie nicht ausschließlich mit Boten-
gängen, Reinigung, Aufräumung: und ähnlichen Arbeiten be«
schäftigt werden, einschließlich der Bureaulehrlinge und Werk-
stattschreiber;
Handlungsgehilfen und Handlungslehrlinge, andere Angestellte
für kaufmännische Dienste, auch wenn der Gegenstand des Unter-
nehmens kein Handelsgewerbe ist, Gehilfen und Lehrlinge in
Apotheken;
Bühnenmitglieder und Musiker ohne Rücksicht auf den Kunstwert
ihrer Leistungen;
Angestellte in Berufen der Erziehung, des Unterrichts, der Für-
sorge, der Kranken- und Wohlfahrtspflege;
aus der Schiffsbesatzung: deutscher Seefahrzeuge und aus der
Besatzung‘ von Fahrzeugen der Binnenschiffahrt, Schiffsführer,
Offiziere des Deck- und Maschinendienstes, Verwalter und Ver-
waltungsassistenten sowie die in einer ähnlich gehobenen oder
höheren Stellung befindlichen Angestellten ohne Rücksicht auf
ihre Vorbildung, Als deutsches Seefahrzeug gilt jedes Fahrzeug,
das ımter deutscher Flagge fährt und ausschließlich oder vor-
zugsweise zur Seefahrt benutzt wird.“
A)