Die sonstigen Angestellten nach Berufen
1. Gesundheits- und Wohlfahrtspflege
darunter: Krankenpfleger
Sozialbeamte
Zahntechniker
Apotheker
Aerzte . .
Hebammen .
Zahnärzte . m m U@
2. Land- und forstwirtschaftliches Personal
darunter: utsinspektoren . . +
Drivatförster ... . 0.04 7
Garten, Jagd-, Waldaufseher usw.
3. Künstlerische Berufe. . ... + +
darunter: Musiker und Musiklehrer .
Schauspieler . . ++
Sänger und Gesanglehrer
Artisten . .
Tänzer .
Zegisseure
Berufe“ . .
Lehrer . -.
Redakteure
Schriftsteller
5, Uebrige Angestellte . .
darunter: Aufsichtspersonal . .
Kapitäne, Steuerleute .
Berufssportleute
Insgesamt
120 000
70 000
15—20 000
9 400
9 000
3—6 000
2 500
1 500
92 000
80 000
7—10 000
5 000
66 000
40 000
8 400
7 000
6 700
2300
900
60 000
50—60 000
5 000
1 000
101 000
60 000
10 000
1 200
‚davon weibl. _
90 000
60 000
15 000
1 800
2 400
1 000
2 500
400
16 2
3 900
3 900
3 700
2 400
2 000
30
25 000
20—25 0001
290°
90:
38 000’
8 000
_ 100 |
440000 | 166 000}
schwestern gezählten Angehörigen von geistlichen Orden ent-
halten. Ein kleiner Teil der in den öffentlichen Kranken-
anstalten tätigen Krankenpfleger und Krankenschwestern
steht im Beamtenverhältnis. Nach Abzug all dieser Personen-
gruppen ergab sich schätzungsweise die in der Tabelle auf-
geführte Zahl von 70 000. Aehnliche Schwierigkeiten bereitet
auch die Ermittlung der Zahl der im Angestelltenverhältnis
befindlichen Aerzte. Neben 34200 Aerzten mit eigener
Praxis üben 13700 ihren Beruf in abhängiger Stellung aus.
Davon sind 5400 leitende Aerzte, von den restlichen 8 300
sind noch die auszuscheiden, die Beamte sind. Von der ge-
schätzten Zahl von 5000—6 000 nicht leitenden Aerzten im
Angestelltenverhältnis entfällt wohl ein erheblicher Teil auf
die Assistenz- und Hilfsärzte in Krankenhäusern, Ambula-
torien usw. Desgleichen ist auch die Zahl der Sozialbeamten
und Kindergärtnerinnen unsicher, von den 31000 gezählten
Personen steht ein sehr erheblicher Teil im Beamtenverhältnis.
Immerhin wird man annehmen müssen, daß fast die Hälfte der
sich selbst „Sozialbeam te“ nennenden Personen tatsächlich
Angestellte sind.