70000 = 2 Proz. der 3,5 Millionen hauptberuf-
lichen Angestellten Doppelverdiener sein. Zu
ihnen auch die verheirateten weiblichen Angestellten zu
rechnen, wie es mitunter geschieht, hieße den Umfang des
Begriffs zu weit ziehen. In diesem Fall kämen allerdines
weitere 90000 Angestellte = 2,6 Proz. der gesamten An-
gestelltenschaft hinzu. Schließlich sind doppelverdienende
Angestellte auch noch unter den anfangs erwähnten 70000
bis 80000 Personen enthalten, die Angestellte im Nebenberuf
sind. Ein Teil dieser Personen dürfte wohl auch noch im
Hauptberuf Angestellte sein. Schätzungsweise dürfte die Zahl
dieser Doppelverdiener, die Angestellte im Nebenberuf sind
und einen Hauptberuf haben, zwischen 20000 bis 40000
liegen.
Mithelfende Familienangehörige als An-
gestellte.
Die Berufszählung hat die mithelfenden Familienange-
hörigen mit Recht besonders gezählt. Ihrer sozialen Stellung
nach stehen diese mithelfenden Familienangehörigen,
worunter sich in der Hauptsache Ehefrauen und Töchter be-
finden, den Selbständigen, in deren Haushalt sie leben und in
deren Betrieb sie tätig sind, so nahe, daß wir bei unseren
graphischen Darstellungen und Tabellen die mithelfenden
Familienangehörigen immer in die Nähe der Selbständigen
gerückt haben. Auf der anderen Seite darf jedoch nicht ver-
kannt werden, daß trotz dieser sozialen Position eine Reihe
der mithelfenden Familienangehörigen, ökonomisch gesehen,
die Funktion von Angestellten ausübt. Wenn sie nicht da
wären, würde in vielen Fällen an ihrer Stelle ein Angestellter
stehen. Deshalb muß in einer "zusammenfassenden Be-
trachtung über „Die Angestellten in der Wirtschaft“ auch
auf die ökonomische Bedeutung dieser gewissermaßen
„Familien-Angestellten“ hingewiesen werden.
Die Zahl der mithelfenden Familienangehörigen war 1925
etwas größer als die Zahl der Angestellten und Beamten. Aber
von den 5,5 Millionen mithelfenden Familienangehörigen
waren nicht weniger als 4 Millionen Frauen und der weitaus
größte Teil — 88 Proz. — entfällt auf die Land- und Forst-
wirtschaft. Hier sind es neben den Ehefrauen und Töchtern
auch die Söhne und sonstigen im Haushalt lebenden Familien-
angehörigen, die in der Wirtschaft mithelfen. Diese 4,8 Mil-
lionen Mithelfende in der Landwirtschaft sind entsprechend
ihrer Tätigkeit aber eher den Arbeitern als den Angestellten
zuzurechnen.
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