Stellungnahme des Vereins Deutscher Maschinenbau-
Anstalten zu dem Artikel II des Entwurfes eines
„Gesetzes zur Förderung des Preisabbaues‘ betr.
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aßnahmen gegen Ringbildung
Zusammenfassung.
In dem Entwurf eines Gesetzes zur Förderung „Maßnahmen gegen Ringbildung“
des Preisabbaues, den die Regierung dem vor- Verwahrung einlegt.
läufigen Reichswirtschaftsrat und dem Reichsrat Die Gründe für diesen ablehnenden Stand:
vorgelegt hat, sind in 4 Artikeln verschiedene, punkt, die in den späteren Abschnitten im
von einander unabhängige Dinge behandelt. einzelnen noch näher ausgeführt werden, sind,
Der VDMA, dem. als Spitzenverband der kurz zusammengefaßt, folgende:
größten deutschen Fertigindustrie mehr als
2800 Firmen und mehr als 100 Fachverbände 1. Die Bestimmungen des Gesetzentwurfes treffen
angeschlossen sind, begrüßt durchaus jede nach seinem Wortlaut fast alle privaten Be-
Maßnahme der Regierung, die wirklich stellungen und auch sogar solche ausländischer
gecignet ist, preissenkend zu wirken. Stellen.
So hat der VDMA in seiner, auch der Oeffent- Nach der Begründung könnte man glauben,
lichkeit übergebenen Entschließung seines Haupt- daß der Gesetzentwurf nur bei Geschäften eine
vorstandes vom 21. Oktober 1925 eine Senkung Rolle spielen werde, die auch bislang schon
des innerdeutschen Preisniveaus als wichtigste auf dem Wege der öffentlichen Submission ver-
Voraussetzung für die unbedingt notwendige geben worden sind. Wäre diese Ansicht richtig,
Steigerung. der deutschen Ausfuhr erklärt und so wäre es nicht berechtigt, den «Artikel IL in
seine Bereitwilligkeit betont, die Preisabbau- ein Gesetz »zur Förderung des Preisabbaues«
aktion der Regierung zu unterstützen. einzufügen, denn er würde etwas Nennenswertes
Auch in der letzten Mitgliederversammlung zur Senkung des allgemeinen Preisniveaus nicht
des VDMA am 4. Dezember 1925 ist seitens beitragen. können.
der berufenen Vertreter des Maschinenbaues In Wirklichkeit trifft der Artikel II
rückhaltlos erklärt worden, daß Industrie und aber alle Beschaffungen sowohl öffent-
Regierung im Sinne einer Verbilligung der licherStellen als auch privater Firmen, bei
Preise zusammen wirken müssen, und daß auch denen Angebote von mehreren Lieferern
die Industrie nach dieser Richtung hin durch eingeholt werden, ganz gleich, ob es sich
FKinführung und weiteren Ausbau wirtschaft- z. B. um Vergebung von Bauarbeiten oder den
licher Betriebsmethoden zu einer Rationalisierung Kauf von Fertigwaren oder auch um die Ver-
der Betriebe und damit zu einer Verbilligung gebung irgendwelcher Leistungen handelt. Der
der Produktion beitragen müsse. Begriff »Ausschreibung« ist durch den‘ Gesetz-
Diese Stellungnahme, die wohl. zum ersten entwurf in keiner Weise beschränkt. Sind die
Male seitens eines Industriezweiges mit dieser Maßnahmen des Gesetzentwurfes also falsch,
Freimütigkeit zum Ausdruck gebracht worden so. würde seine Erhebung zum Gesetz zu weit-
ist und von den anwesenden Regierungsver- tragenden Gefahren für die deutsche Wirtschaft
tretern mit Genugtuung begrüßt wurde, hat führen müssen.
auch in der Oeffentlichkeit einen lebhaften ‘ Geradezu unbegreiflich ist, daß die
Widerhall gefunden. Meldepflicht der Lieferer auch gegen-
Der VDMA kann daher umsomehr darauf über Ausschreibungen von Ausländern
Anspruch erheben, daß seine Stimme gehört gelten soll, ja selbst in solchen Fällen, wo
wird, wenn er nunmehr auf das Schärfste gegen eine ausländische Handelsvertretung, z.B. die
den Artikel II des eingangs erwähnten Gesetz- russische, als übermächtige staatliche Bestellerin
entwurfes: der zersplitterten und in größter Not sich be-