Object: Entwicklungsbedingungen und Aufgaben der modernen Wirtschaftstheorie

Gut und schön! Ob aber eine Steigerung der Lohnsätze in 
jedem Stadium des Wirtschaftszustandes den gewünschten 
Erfolg erzielt, ist eine Frage für sich, die nur bei voller Er— 
kenntnis der einschlägigen funktionellen Wirkungen der 
Lohnerhöhung beantwortet zu werden vermag. Zunächst wird 
es meiner Meinung nach darauf ankommen, festzustellen, welchen 
Einfluß der Verlauf der Nachfrage auf dem Arbeilsmarkte, 
der jeweils durch die Verhältnisse auf den einzelnen Produkt— 
märkten bedingt erscheint, im Falle der Erhöhung des Lohn— 
satzes auf die Höhe der gesamten zur Auszahlung gelangen— 
den Lohnsumme, also auf den Soziallohn ausübt. Hierzu ist 
zu sagen, daß Erhöhung des Einzellohnes Erhöhung des 
Soziallohnes nur zur Folge haben kann, wenn die Elastizität 
der Nachfrage auf dem Arbeitsmarkte kleiner als 1 ist. Ist sie 
gleich 1, oder gar größer als 1, könnte — ceteris paribus — 
eine Erhöhung des Einzellohnes keine Erhöhung des Sozial— 
lohnes — und um diesen muß es sich ja drehen — zur Folge 
haben, in letzterem Falle sogar das Gegenteil. Ist die Elasti— 
zität der Arbeitsnachfrage aber kleiner als 1, so setzt das 
wieder einigermaßen gering elastische Nachfrage jener Produkt— 
märkte voraus, von denen die Nachfrage nach Arbeit haupt— 
sächlich ausstrahlt. Bei Märkten solcher Art handelt es sich 
aber vielfach um lebenswichtige Produkte, deren Preiserhöhung 
wiederum in erster Linie von der Arbeiterschaft getragen zu 
werden hat, so daß in diesem Falle wieder die Gefahr 
besteht, daß die Erhöhung des Nominallohnes in Auswirkung 
funktioneller Uberwälzungszusammenhänge den erwünschten Er— 
folg der Reallohnsteigerung zunichte macht oder doch 
nicht annähernd erreicht. Dabei ist in solchen Fällen noch 
weiter zu beachten die funktionelle Auswirkung der durch 
Lohnerhöhung bedingten Preiserhöhung — soweit die Lohn— 
erhöhung eben nicht aus Monopolgewinn bestritten oder durch 
Verbesserung des Produktionserfolges eingeholt zu werden 
vermag, u. a. m. — auf die allgemeine Wirtschaftslage, 
auf die Konkurrenzlhage gegenüber dem Ausland, oder 
schlechthin auf etwaige Brachlegung stehenden Kapitales usfs.
	        
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