[I, Die Organisation des deutschen Buchhandels. 9
1. die Schaffung und Unterhaltung von Anstalten und Einrichtun-
gen zur Erleichterung des gegenseitigen Geschäftsverkehrs;
2, die Feststellung allgemein gültiger geschäftlicher Bestimmungen
im Verkehr der Buchhändler untereinander sowie der Buch-
händler mit dem Publikum;
3 die Pflege des Unterstützungswesens für Angehörige des Buch-
handels;
4, die Belebung des genossenschaftlichen Geistes in buchhänd-
lerischen Vereinen sowie die Förderung der Bestrebungen dieser
Vereine zum Schutze des geschäftlichen Wohles ihrer Mitglieder.
Die Mitgliedschaft ruht auf der Person, verpflichtet aber auch die
von ihr vertretene Firma nach Maßgabe der Satzung.
Aus der Gründungsgeschichte des Börsenvereins ersehen wir,
daß der Verein zunächst einer Vereinfachung des buchhändlerischen
Abrechnungsgeschäfts auf der Messe dienen sollte; in zweiter Linie
erst war durch die neugeschaffene Gemeinschaft eine über das
Meßgeschäft hinausgehende Interessenvertretung ihrer Mitglieder
ins Auge gefaßt.
Eine Meßabrechnungsstelle bestand in Leipzig schon seit dem
Jahre 1797; sie befand sich im theologischen Auditorium der Uni-
versität, das für die Dauer der Messe gemietet wurde. Das Unter-
achmen war mehr privater als genossenschaftlicher Natur. Ver-
suche, die im Jahre 1802 einsetzten, eine Abrechnungs-Genossenschaft
zu gründen — bedeutsame Etappen in. der Weiterentwicklung des
Gedankens waren die Jahre 1810 und 1817 — führten zu einem Ent
wurf für die Grundzüge der künftigen Börsenverfassung. Er wurde
in der Generalversammlung vom 6. Mai 1824 den in der deutschen
Buchhändlerbörse zu Leipzig vereinigten Buchhändlern vorgelegt
und führte am 30, April 1825 zur Gründung des Börsenvereins, nach-
dem die auswärtigen Buchhändler sich die leitende Stellung gegen-
über den für den Vorstand im ersten Entwurf in Vorschlag ge
brachten Leipziger Firmen gesichert hatten.
Der Börsenverein darf das besondere Verdienst für sich in An-
spruch nehmen, daß er die erste Berufsorganisation war, die über
die Einzelstaaten unsers Vaterlandes hinaus den gesamten. deutschen
Buchhandel, Verleger und Sortimenter, in einem gemeinsamen Ver-
bande zusammenfaßte. Im Jahre 1831 trat eine Änderung der Börsen-
vereinssatzung ein, nach der „die gemeinsame Beratung nebst Maß-
nahmen über Angelegenheiten des Buchhandels“ an die erste und
„Erleichterung des Abrechnungsgeschäfts“ an die zweite Stelle
gesetzt wurde.
Der Börsenverein sah nunmehr seine vornehmste Aufgabe darin,
daß er den Kampf gegen den Nachdruck und die das geistige Schaf-
fen einengende Zensur aufnahm, die in den deutschen Staaten ganz
verschieden gehandhabt wurde. In diesem Sinne suchte er auf die