Full text: Der deutsche Buchhandel

10 II. Die Organisation des deutschen Buchhandels. 
Gesetzgebung und die Verwaltung einzuwirken. Nachdem auf der 
Leipziger Messe durch ein Kursächsisches Mandat vom Jahre 1773 
schon der Vertrieb nachgedruckter Werke verboten war, wurde im 
Kampf gegen den Nachdruck der weitere Erfolg erzielt, daß auf 
Grund der Vorschläge des vom Börsenverein eingesetzten Aus- 
schusses durch einen Beschluß des Bundestages vom 2. April 1835 
ein einheitliches Nachdruckverbot für das Reichsgebiet erlassen 
wurde. Erst das Jahr 1848 brachte die Preßfreiheit, die aber bald 
wieder eine Einschränkung erfuhr und sich erst in späterer Zeit 
endgültig durchsetzen konnte. Ein gemeinsames Gesetz zum Schutz 
der deutschen Literatur wurde unter Mitwirkung des Börsenvereins 
erst am 11. Juni 1870 vollzogen und durch die Verfassung des 
Deutschen Reichs vom 14, April 1871 zum Reichsgesetz erhoben. 
Bei seiner Gründung umfaßte der Börsenverein 101 Mitglieder. 
darunter zunächst nur fünf Leipziger Firmen, da die Mehrzahl der. 
selben ihre Interessen durch die neugeschaffene Abrechnungs-Ge- 
nossenschaft bedroht sah; erst zehn Jahre später war das Miß. 
trauen geschwunden. Im Jahre 1835 traten sämtliche Leipziger 
Firmen dem Börsenverein bei; das Verhältnis beider Vereinigungen 
— des Börsenvereins und des 1833 gegründeten Vereins der Buch- 
händler zu Leipzig — zu einander ist dann bis in die Gegenwart von 
bestem Einvernehmen getragen worden. 
Im Jahre 1857 hat der Börsenverein die „Vorschläge zu einem 
allgemeinen deutschen Bundesgesetz über das Urheber- und Verlags- 
recht“ veröffentlicht. Als „Börsenvereinsentwurf“ haben sie später 
die Grundlage für die Reichsgesetzgebung betr. das Urheberrecht 
abgegeben. 
Auf dem Internationalen Literaturkongreß zu Rom im Jahre 1882 
stellte der Börsenverein den Antrag auf Begründung eines Welt- 
Urheberrechts-Schutzvereins, der den Grundstein zu der Berner 
Übereinkunft vom 9. September 1886 gebildet hat. 
Als der Börsenverein Ende der 70er Jahre sah, daß die Schleu- 
derei, das ist die Unterbietung der von den Verlegern festgesetzten 
Ladenpreise, dem soliden Sortiment mehr und mehr den Lebensfaden 
abzuschneiden drohte, wurde im Jahre 1878 eine Konferenz von Ver- 
legern und Sortimentern nach Weimar zusammenberufen, wo zur 
weiteren Behandlung der Frage eine dreigliedrige Kommission ein- 
gesetzt wurde, um die Kräfte des Börsenvereins für die Aufrecht- 
erhaltung der Ladenpreise wirksam zu machen. Der Verlag be- 
kannte sich damit zu der Überzeugung, daß er für den Vertrieb seiner 
Produktion auf ein lebenskräftiges Sortiment angewiesen sei. Die 
Folge davon war, daß in der Hauptversammlung des Börsenvereins 
zur Ostermesse 1887 eine neue Satzung angenommen wurde, die 
grundsätzlich die Innehaltung der Ladenpreise allen Buchhändlern, 
sowohl den Mitgliedern wie auch den Nichtmitgliedern des Börsen-
	        
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