12 11. Die Organisation des deutschen Buchhandels.
Bestimmungen über Abweichung vom Ladenpreise.
8 6. Eigene. Aufmachung des Sortimenters, — 8 7. Aufschlag. —
S 8. Unzulässiger Rabatt. Gutschrift von Rabatt an Dritte. Abgabe
verliehener Bücher an die Entleiher. Partieexemplare. — 8 9. Öffent-
liches Rabattangebot. Ankündigungen und Anzeigen,. Unzulässige An-
zeigen. Rabattsparvereine. Zeitungsprämien, Angebot unzulässigen
Rabatts. — 8 10. Aufrechterhaltung des Ladenpreises durch den
Verleger. — $ 11, Vorzugspreise für Werke, an denen Behörden
oder Vereine mitwirken. Vertriebsvereine. — 8 12, S 3, Ziffer 3, der
Satzungen. Ausnahmefall, Größere Partie. Periodische Werke. Ge-
sellschaften und -dergl. Angebot, Bestellung und Verrechnung. Be-
nachrichtigung des Sortiments. Bekanntmachung der Vorzugspreise,
Weiterverkauf. Rücknahme liegen gebliebener Exemplare. — 8 18.
Subskriptionspreise. Serien- und Partiepreise.
Antiquariat und Restbuchhandel. 8 14. Antiquariat.
Ältere Werke als Antiquariat. — 8 15. Ankündigung antiquarischer
Werke. Ergänzung antiquarischer Werke. — 8 16. Restbuchhandel.
— $ 17. Bezeichnung als Antiquariat. Antiquariats- und Misch-
kataloge. — 8 18. Verpflichtung zum Nachweis.
Schlußbestimmungen. 8 19. Verstöße. — $ 20. Inkraft-
treten der Verkaufsordnung.
Im Laufe der mehrjährigen Verhandlungen zwischen den deutschen
Verlegern und Sortimentern, die zu dem Übereinkommen geführt
haben, aus dem die Verkaufsordnung des Börsenvereins hervor-
gegangen ist, erschien im Auftrage des Akademischen Schutzvereins
(1903) eine Schrift von Professor Karl Bücher unter dem Titel:
„Der deutsche Buchhandel und die Wissenschaft.“ Diese Kampf-
schrift griff den Buchhandel in allen seinen Einrichtungen heftig an,
sie rief sowohl bei den Verlegern wie bei den Sortimentern bedeu-
tende Aufregung hervor, beide wurden nicht geschont; auch richtete
sie sich gegen die Kommissionäre, die als preisverteuernde Zwischen-
händler nach Büchers Meinung ausgeschaltet werden söllten. Haupt-
sächlich gaben zu dem Angriff die Abschaffung des Kundenrabatts
und die Geheimhaltung des Börsenblattes Nichtbuchhändlern gegen-
über, wovon auch die Bibliotheken betroffen wurden, Veranlassung.
Der Akademische Schutzverein erstrebte den Schutz der Gelehrten
und des Publikums vor dem Buchhandel. & 1 seiner Satzungen mit
der Überschrift „Zweck“ lautet:
„Der Verein will im Interesse der Wissenschaft, ihrer Arbeiter und
des Publikums auf den Verlag, Vertrieb und Absatz der wissenschaft-
lichen Literatur einwirken, um der Verteuerung der Schriftwerke zu
steuern, den Absatz zu fördern und die Autoren gegen wirtschaftliche
Übermacht beim Abschluß der Verlagsverträge zu schützen. Zu diesem
Zweck wird der Verein seinen Mitgliedern mit Rat und Auskunft
dienen, die öffentliche Meinung aufzuklären suchen, den Zusammen-
schluß aller Mitinteressenten fördern, auf eine rationelle Gestaltung