Full text: Finanzen

Semeinde — Gemeindeverband: 
Michtzutreffendes ist zu durchstreichen) 
Personalstand der Kammereiverwaltungen)) am 31. März 1927 
Muster BI 
Amagebogen2 
Zahl der planmaͤßzigen Beamten (einschl. Lehrer) 
Zahl der außerplanmäßigen 
Beamten und Beamtenanwärter 
Zahl der Angestellten für 
dauernde Verwaltungszwecke 
Zahl der uebenberuf⸗ 
ich und ehrenamtlich 
on der Geineinde (dem 
Gemeindeberband) 
eschäftigten Beamten 
und Angestellten 
Verwaltungszweige?) 
entsprechend den Besoldungsgruppen (Einzelgehältern) der Reicksbesoldun- sordnuno 
Ipsalv/ pl 
AIAIv rh 4 Av4— 4 BIBs Über AIAIV 353 5— AIl AwvavusXAbr- 
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Insgesamt 
60 
— 
J. Allgemeine Verwaltung. ..... 
II. Polizeiverwaltung. ... .... 
III. Schulwesen ............... 
l. Schulverwaltung im allge— 
meinen ................ 
2. Volks-⸗, Fortbildungs- und 
mittlere Schulen ......... 
a) von der Gemeinde besoldet 
b)mit gemeindlichen Zu— 
schüssen besoldet ) ...... 
3. Sonstige Schulen ........ 
V. Kirche, Kunst und Wissenschaft 
Bauverwaltung 
1. Bauverwaltung im allge— 
meinen (s. VI 1 Hauptbogen) 
2. Sonstiges Bauwesen ...... 
Allgemeine Förderung der Wirt— 
schat eane 
Wohlfahrtspflege (einschl. Woh⸗ 
nungswesen und Gesundheits- 
wesen 
. Wohlfahrtsamt, Jugendamt, 
Gesundheitsamt, Wohnungs⸗ 
amt (Verwaltungsdienst). .. 
2. Wohlfahrtspflege und Ge— 
sundheitswesen (Pflegedienst) 
—DD— 
Wohlfahrtspflege und Gesund⸗ 
—— 
IXb. Sonstige gemeinnützigeAnstalten 
und Einrichtungen. ......... 
X. Finanz- und Steuerverwaltung 
(einschl. Vermögensverwaltung) 
Summe 1—X.... 
Auf der Rückseite (Seite 4): 
Noch: Personalstand der Kämmereiverwaltungen am 31. März 1927 
Anzahl 
Ruhegehalt empfangende 
Beamte.. ......... 
V. u. 
VI. 
Lehrer ...... 
Wartegeld empfangende 
Beamte............ .... 
Lehrer ... 
VIII. 
Ruhegehalt empfangende Angestellte 
Witwen- und Waisengeldempfänger 
Arbeiter für dauernde Verwaltungszwecke. ............... 
Ruhelohn empfangende Arbeiter ... 
Bemerkungen: 
i) Zu den Beamten der Kämmereiberwaltungen (vgl. Haupthogen A) rechnen auch die Beamten, welche die Aufsicht über die Betriebs⸗ 
verwaltungen führen, jedoch nicht die Beamten der Betricbsverwaltungen (vgl. Hauptbogen B). * 
Werden die Beamten und Angestellten nicht nach den Gruppen der Reichsbesoldunasordnung besoldet, so sind sie bei der Gruphe 
aufzuführen, die ihrer Besoldung eutspricht. 
Unter Bemerkungen ist auzugeben, wichiel Beamte jeder Besoldungsgruppe —— neben den auf die Gruppe entfalleuden Bezügen — 
Sonderzulagen, Sondervergütungen, Ausgleichungsgelder, Dienstaufwandsentschädiqungen, Kleidergelder u. dal. in irdendeiner 
Form erheolten und wie diese geredgelt sind 
Die Beamten und Angestellten sind hier bei dem Verwaltungszweig aufzuführen, bei deim im Hauptbogen ihre Beseldung nach⸗ 
gewiesen ist falls sich ihre Tätigkeit auf mehrere Verwaltungszweige erstreckt, sind sie bei dem Verwaltungszweig aufzuführen, 
für den sie vornehmlich tätig sind. 
Hier sind diejenigen Lehrer aufzuführen, deren Besoldung durch das Land, eine zwischengemeindliche Ausgleichskasse u. dgl. (Landes⸗ 
cchuttasse usw.) ecfolgt, aber zu einem Teil von der Geineinde zu tragen ist. Bildet die Gemeinde mit auderen Gemeinden einen 
hesamtichulberband, id sind die Lehrer des Gesamtschulberbandes nicht einzusetzen 
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