Full text: Neuere Zeit (Abt. 2)

796 Einundzwanzigstes Buch. Viertes Kapitel. 
ständig widersprach, wie allein schon der diametrale Gegensatz 
zu der ersten sozialpolitischen Regelung des neuen Bürgertums 
in der Steinschen Städteordnung beweist? Nicht gefördert, 
eher, namentlich in seinen letzten Zeiten, gehindert hat der 
große König das Aufkeimen des neuen Bürgertums. 
Das Ideal seiner Politik gegenüber werdenden sozialen 
Bildungen, wenn man von einer solchen sprechen will, war 
überhaupt nicht das schöpferischen Eingriffes, sondern höchstens 
das eines zurückhaltenden, gerechten Suum cuique. Und in⸗ 
sofern erschöpfte es sich in rigorosen Versuchen zur Entwicklung 
einer unparteiischen Rechtspflege. 
Die Grundlinien der preußischen Politik des 18. Jahr— 
hunderts auf diesem Gebiete hat freilich auch bereits Friedrich 
Wilhelm J. gezogen!. Schon er sah ein, daß es vor allem 
der Besserung der Gerichtsverfassung und des Prozesses be— 
dürfe, und daß daneben eine vernünftige Kodisikation des 
geltenden Rechtes notwendig sei. Und wenn er es da in 
ersterer Hinsicht nicht zu entscheidenden Fortschritten brachte, 
so hat er doch die Aufgabe einer Kodifikation im Sinne des 
18. Jahrhunderts erschöpfend formuliert. Auf ein Rechtsbuch, 
führt eine Order von 1714 aus, komme es an, das auch von 
dem gemeinen Manne könne verstanden werden, dem alle 
fremden Benamsungen und Kunstwörter fehlen müßten, und 
in welchem das römische Recht nur insoweit Aufnahme finden 
dürfe, „als solches sich auf den Zustand dieser Länder schicket 
und mit der gesunden Vernunft übereinstimmt“. Aber wie 
ungeduldig, ja unsachlich hat der König dieses Rechtsbuch ge— 
fordert: funf Mitglieder der Hallischen Juristenfakultät sollten 
es binnen drei Monaten fertigstellen! So verstand es sich, 
daß von Friedrich Wilhelm J. auch auf diesem Gebiete reine 
Erfolge nicht erreicht wurden. 
Friedrich der Große hat sich dann dieser ganzen Materie 
alsbald nach seiner Thronbesteigung angenommen; schon am 
vierten Tage seiner Regierung schränkte er die Tortur ein. 
S. darüber schon S. 701.
	        
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