Full text : Die Praxis der bürgerlichen Klassenjustiz im Kampfe gegen die revolutionären Bewegungen der Werktätigen, nationalen Minderheiten, Kolonial- und Halbkolonialvölker

Film „Sein Mahnruf“, Den Anwesenden wird der Film bekannt sein.
Rau gab eine kurze sachliche Kritik über den Film. Er schildert den
Unterschied zwischen einem bürgerlichen Kitschfilm und diesem
Film, Er endigte mit den Worten: „Lenin ist tot, aber sein Werk
lebt. Das ist der Mahnruf, den der Film allen zuruft. Mögen die
deutschen Arbeiter ihn: genau so befolgen wie die russischen, die
ihn dadurch befolgten, daß sie zu Hunderttausenden in die Kommunistische
 Partei eingetreten sind.” Das sind die Worte, die das Gericht
 beanstandet hat. In dieser Sache wurden neun Monate Gefängnis
 verhängt, Also Aufforderung zum Eintritt in die Kommunistische
 Partei ist Vorbereitung zum Hochverrat,
1924 war der erste Buchhändlerprozeß, Es handelte sich darum,
daß in einer Buchhandlung in Stuttgart Bücher verkauft wurden,
die zu einem Drittel sozialistische und kommunistische Literatur
und zu zwei Dritteln allgemeine Literatur führte. Nun sagt der
Staatsgerichtshof in seinem Urteil ganz unverblümt: wären diese
revolutionären beanstandeten Schriften in einer gewöhnlichen Buchhandlung
 vertrieben worden, so wäre das nicht zu beanstanden. Aber
dieser Angeklagte ist Kommunist. Er verfolgt mit dem Verkauf der
Literatur andere Absichten als der bürgerliche Buchhändler, der die
Bücher seines Verdienstes wegen verkauft, Er vertritt eine bestimmte
 Ueberzeugung und will mit dem Verkauf der Bücher Propaganda
 für die kommunistische Idee machen und. damit den Hhochverrat
 vorbereiten, Darauf erhielt er ein Jahr Zuchthaus und Ausweisung,
 Der Angeklagte war Ausländer, war aber niemals aus
Deutschland hinausgekommen, Eigentlich wäre die Ausweisung später
unter die Amnestie gefallen, da sie, vom Gericht ausgesprochen, eine
„Nebenstrafe' war. Zahlreiche Eingaben sind aber von allen Instanzen
 abgelehnt worden,
Interessant ist noch ein Fall aus dem Jahre 1921, Er spielte sich
vor einem Schwurgericht ab. Franz Jung und Knüffken fuhren auf
einem Schiff als Matrosen, sperrten unterwegs den Kapitän und die
Offiziere ein und fuhren mit dem Schiff nach Rußland, weil sie Nachrichten
 dorthin bringen wollten, Das Schiff ist dann später wieder
nach Deutschland zurückgegangen. Sie wurden angeklagt wegen
schweren Raubes, Schwerer Raub wurde angenommen, obwohl feststand,
 daß die Angeklagten die Absicht hatten, das Schiff später
zurückzugeben. Nach dem Gesetz bedeutet das nicht Raub, Es lag
nur — abgesehen von der Meuterei, die von den Angeklagten zugegeben
 wurde — Gebrauchsdiebstahl vor, der nicht strafbar ist.
Hier aber wird einfach gesagt, daß die beim Raub erforderliche Zueignungsabsicht
 vorlag. Es wurden fünf Jahre Zuchthaus verhängt.
Die Klassenjustiz äußert sich noch in einer Reihe anderer Dinge,
die ich im einzelnen nicht alle anführen kann, man denke an die
Frage der Glaubwürdigkeit der Kommunisten, Wir haben gerade beim
Reichsgericht oft genug erlebt, daß Anträge auf Haftentlassung abgelehnt
 werden mit der Begründung, daß Rundschreiben der Kommunistischen
 Partei existieren, in denen die Angeklagten angewiesen
werden, keine Aussagen zu machen, bevor sie nicht mit dem Rechtsanwalt
 Rücksprache genommen haben, Deshalb sei zu befürchten,
daß sie andere Personen auf die Beine bringen, die falsche Aussagen
machen. Es wird also behauptet, daß man die Kommunisten für
fähig hält, andere Personen zum Meineid zu veranlassen. In Hamburgs

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