Full text: Die Praxis der bürgerlichen Klassenjustiz im Kampfe gegen die revolutionären Bewegungen der Werktätigen, nationalen Minderheiten, Kolonial- und Halbkolonialvölker

Herzfeld-Deutschland: 
Wir befinden uns im klassischen Lande des Asylrechts, der sozia- 
listischen Sowjetunion, Der Ruhm dieses Landes für dieses Asylrecht 
wird noch bestehen, wenn alle jetzt kapitalistischen Staaten der Welt 
zur sozialistischen Sowjetunion geworden sind, 
Wir hören heute noch den Ruhm der bürgerlichen Staaten, wie 
der Vereinigten Staaten von Nordamerika, der Schweiz u. a. von 
bürgerlichen Leuten verkünden, weil diese Länder zur Zeit der bür- 
gerlichen Revclution die politisch Verfolgten aufgenommen haben. 
Wenn nun der Vorredner uns sagt, daß die Vereinigten Staaten von 
Nordamerika schon soweit gehen, daß sie die Landung von politisch 
Verfolsten unter Strafe stellen, dann können wir daraus ersehen, wie 
sich die Machtverhältnisse, wie sich die Kräfteverhältnisse der 
Klassen verändert haben, Die Vereinigten Staaten von Nordamerika, 
die einst die Verfolgten der bürgerlichen Revolution in ihre Länder 
riefen, mögen sie auch Arbeiter gewesen sein, dieselben Staaten 
stellen jetzt unter Strafe, wenn ein Verfolgter der proletarischen 
Revolution an ihrer Küste gelandet wird, Einen krasseren Ausdruck, 
daß das Asylrecht ein Klassenrecht ist, kann es kaum geben. Daher 
sage ich aber auch: Die Vorschläge, die der Referent gemacht hat, 
sind gut vom Standpunkte eines linksgerichteten Parlamentariers, 
aber sie sind nach meiner Auffassung vollständig unmöglich vom 
Standpunkte eines Revolutionärs, vom Standpunkte des Kommu- 
nisten, Wir in Deutschland haben in bezug auf Auslieferung und 
Asylrecht die gleichen Zustände wie sie hier geschildert wurden. Die 
Auszuliefernden sind ausgesetzt der Willkür des Reichsjustizamtes 
und des Auswärtigen Amtes, der Willkür, wie die Verträge von diesen 
Aemtern ausgelegt werden. Und die Auszuweisenden sind auch bei 
uns vollständig der Willkür der Polizei ausgesetzt. Ich meine aber, 
dagegen gibt es kein anderes Heilmittel als die Stärkung der Macht 
der revolutionären Arbeiter und Bauern in Deutschland, wie auch in 
den anderen kapitalistischen Ländern. Und daher meine ich, daß die 
Kommunisten im Reichstage oder anderen Parlamenten solche An- 
träge nicht einbringen sollten, wie sie von Schönhoff gefordert 
werden, Ich rede der Mobilisierung der Massen für dieses Asylrecht 
das Wort, und dazu kann die IRH beitragen, 
Aber was ich außerdem vorbringen wollte, ist vor allen Dingen 
die Frage des Schutzes der Revolutionäre im Inlande gegen die Ver- 
folgungen durch die Gerichte und Polizei. Unser 4, Strafsenat des 
Reichsgerichtes und vorher der des Staatsgerichtshofes hat Hunderte 
unserer tapfersten Genossen ins Zuchthaus geworfen, weil sie nach 
der Oktoberniederlage im Jahre 1923 unsere deutschen Revolutionäre 
im Inlande gegen die wilde Sturmflut der Verfolgungen verborgen 
hatten. Man hat gesagt, da durch das Verbergen die Gesinnung der 
Verfolgten gestärkt würde, mache man sich des Hochverrats schuldig. 
und deshalb müsse man die Genossen ins Zuchthaus werfen. 
Es ist aber auch nicht ganz richtig, wenn der Referent sagt, daß 
das Asylrecht zum ersten Male im Jahre 1793 festgelegt worden ist. 
Wir wissen, daß das Asylrecht eines der ältesten Rechte in der 
Welt ist. Schon in der antiken Welt war jeder, der zum Altar des 
Gottes oder der Göttin flüchtete, vor den Verfolgungen der Gerichte 
geschützt. Und die christliche Kirche hat während des ganzen 
Mittelalters dieses Recht aufrechterhalten. Die „Herren’ verleihen 
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