thumbs: Steuerersparung, Steuerumgehung, Steuerhinterziehung

Oie Aenderungen der Rechtslage seit Inkrafttreten 
der RAG. 
Die vorstehend gekennzeichnete Rechtslage muß man 
sich vor Augen halten, um zu erkennen, welche Aenderungen 
derselben seit Inkrafttreten der RAO. eingetreten sind, ins 
besondere, ob es, wie von manchen behauptet totrb 36 ), richtig 
ist, daß der Ausdruck „berechtigte Steuerersparung" jetzt nur 
noch eine „contradictio in adjecto“ bedeutet, und es einen 
Unterschied zwischen berechtigter Steuerersparung und miß 
bräuchlicher Steuerumgehung überhaupt nicht mehr gibt. 
Oie Vegriffsmerkmale des § 5 RAD. 
Zu diesem Zweck ist es erforderlich, die Begriffs- 
merkmale des § 5 RAO. im einzelnen zu besprechen. 
Wie aus den von uns eingangs zitierten gesetzlichen 
Bestimmungen hervorgeht, liegt ein nach §5 als Steuer 
umgehung zu beurteilender Mißbrauch von Formen 
und Gestaltungsmöglichkeiten des bürger 
lichen Rechts vor, wenn ungewöhnliche, den wirtschaft 
lichen Verhältnissen nicht entsprechende Rechtsformen in der 
Absicht der Steuerumgehung gewählt werden, die Be 
teiligten wirtschaftlich dasselbe erreicht hätten, wenn sie den 
gewöhnlichen Weg eingeschlagen hätten, und wenn der ge 
wählte Weg keine erheblichen Rechtsnachteile mit sich bringt.
	        
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