5366 Einundzwanzigstes Buch. Drittes Kapitel. e
zu ersetzen: was, bei dem ständefeindlichen Charakter jeder
indirekten Steuer, da deren Bewilligung sich dem Votum jedes
Vertretungskörpers leicht entzieht, zugleich eine Einschränkung
der ständischen Macht bedeutete.
Nun waren indirekte Steuern in der Form der Akzise,
einer Erhebung von Kauf und Verkauf, schon in den Städten
des Mittelalters eine gewöhnliche Form der Besteuerung ge⸗
wesen, und dieses System hatte man dann in dem spezifischen
Lande großer deutscher Städte, in den Niederlanden, im
16. Jahrhundert und in der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts
zu dem sogenannten „Generalmittel“, d. h. zu einem ganzen
System indirekter Territorialsteuern nach Art der Akzise aus—
gebaut. Es war nach Ansicht der Kameralisten des 17. Jahr⸗
hunderts das vollendetste Steuersystem, und allenthalben suchte
man es damals und im 18. Jahrhundert einzuführen!.
Für den Großen Kurfürsten lag bei seinen nahen Be—
ziehungen zu den Niederlanden der Gedanke der Übertragung
dieses Generalmittels, zunächst auf die Mark, sehr nahe. Aber
da stieß er auf einen geradezu bösartigen Widerstand vor
allem der Junker, während die Städte sich eher fügen wollten:
und in der Tat war die Akzise mehr ein System geldwirt⸗
schaftlicher Besteuerung des platten Landes, während sich für
die märkischen Verhältnisse ältere mehr naturalwirtschaftliche
Formen besser geeignet haben würden. Schließlich wurde aber
doch ein Ausweg aus den langen Kämpfen dahin gefunden,
daß die Städte im Jahre 1667 das neue Akzisesystem an⸗
nahmen, während die Junker bei der alten Kontribution ver—⸗
harrten. Doch haben im Laufe der nächsten Jahrzehnte auch
die ritterschaftlichen und stiftischen Landstädte und Flecken die
Akzise angenommen.
Mit den Erträgen der Akzise aber war schließlich nicht
bloß der Finanznot des Staates gesteuert und damit die
Ständigkeit des Heerwesens gesichert; es war zugleich auch die
Macht der Junker auf finanziellem Gebiete wesentlich begrenzt
1Vgl. schon Band VI, S. 412.