Object: Neuere Zeit (Abt. 2)

5366 Einundzwanzigstes Buch. Drittes Kapitel. e 
zu ersetzen: was, bei dem ständefeindlichen Charakter jeder 
indirekten Steuer, da deren Bewilligung sich dem Votum jedes 
Vertretungskörpers leicht entzieht, zugleich eine Einschränkung 
der ständischen Macht bedeutete. 
Nun waren indirekte Steuern in der Form der Akzise, 
einer Erhebung von Kauf und Verkauf, schon in den Städten 
des Mittelalters eine gewöhnliche Form der Besteuerung ge⸗ 
wesen, und dieses System hatte man dann in dem spezifischen 
Lande großer deutscher Städte, in den Niederlanden, im 
16. Jahrhundert und in der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts 
zu dem sogenannten „Generalmittel“, d. h. zu einem ganzen 
System indirekter Territorialsteuern nach Art der Akzise aus— 
gebaut. Es war nach Ansicht der Kameralisten des 17. Jahr⸗ 
hunderts das vollendetste Steuersystem, und allenthalben suchte 
man es damals und im 18. Jahrhundert einzuführen!. 
Für den Großen Kurfürsten lag bei seinen nahen Be— 
ziehungen zu den Niederlanden der Gedanke der Übertragung 
dieses Generalmittels, zunächst auf die Mark, sehr nahe. Aber 
da stieß er auf einen geradezu bösartigen Widerstand vor 
allem der Junker, während die Städte sich eher fügen wollten: 
und in der Tat war die Akzise mehr ein System geldwirt⸗ 
schaftlicher Besteuerung des platten Landes, während sich für 
die märkischen Verhältnisse ältere mehr naturalwirtschaftliche 
Formen besser geeignet haben würden. Schließlich wurde aber 
doch ein Ausweg aus den langen Kämpfen dahin gefunden, 
daß die Städte im Jahre 1667 das neue Akzisesystem an⸗ 
nahmen, während die Junker bei der alten Kontribution ver—⸗ 
harrten. Doch haben im Laufe der nächsten Jahrzehnte auch 
die ritterschaftlichen und stiftischen Landstädte und Flecken die 
Akzise angenommen. 
Mit den Erträgen der Akzise aber war schließlich nicht 
bloß der Finanznot des Staates gesteuert und damit die 
Ständigkeit des Heerwesens gesichert; es war zugleich auch die 
Macht der Junker auf finanziellem Gebiete wesentlich begrenzt 
1Vgl. schon Band VI, S. 412.
	        
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