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Capitel 1.
Länder, oder auch Zeiten) oder auf den ungleichen
Werth, den verschiedene Personen (resp. ganze Plätze,
Länder oder Zeiten) auf den Besitz einer und derselben
Sache oder Güterspezies legen ; denn aller Handel will
ja grundsätzlich oder seiner Natur nach nichts anderes
als eben dieses Missverhältniss in der Vertheilung ausgleichen
oder aus dieser Differenz im Werthe Nutzen
oder Vortheil ziehen. Dies gilt ebensowohl von dem
einfachen Kauf oder Verkauf von Waaren, wie von
dem aus Kauf und Verkauf zusammengesetzten Handelsgewerbe,
nur dass bei dem letzteren die Werthdifferenz,
um die es sich handelt, in einer Preisdifferenz
zum Ausdrucke gelangt und sich insofern als eine objectiv
messbare Grösse darstellt (auf welcher der Handelsgewinn
basirt), während sie beim einfachen Kauf
oder Verkauf nur eine psychologische Thatsache ist.
Das Geld dagegen geht — wenigstens auf dem
Waaren markt und um diesen allein handelt es sich
hier, im Gegensatz zum sog. Geldmarkt — von Hand
zu Hand nicht, weil der Eine mehr, der Andere weniger
davon besitzt oder besässe, als er bedarf oder
gebrauchen kann, oder weil der Eine einen höheren
Werth auf den Besitz desselben legt oder legen würde,
als der Andere. Denn das Geld ist, an sich genommen
oder von Haus aus, überhaupt kein Gegenstand