Full text: Die Sozialversicherung in der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken

ein regulierter, zur Sicherung der Stabilität der gesamten finanziellen Basıs 
der Sozialversicherung bestimmter Fonds zu nennen. 
Der Durchschnittssatz des Versicherungstarifes, ist auf 14% des Ar- 
beitslohnes aller Arbeiter und Angestellten des Bundes festgesetzt. 
"Doch ist die Größe dieses Satzes nicht für alle Betriebe und 
Institutionen gleich, sondern sie ist von einer. ganzen Reihe von Um- 
ständen abhängig. Rücksichtlich des Versicherungstarifes sind Betriebe 
und - Institutionen in zwei Hauptgruppen eingeteilt: solche, die dem 
Normaltarif unterliegen, und solche, die einen Vorzugstarif genießen. 
"Den Vorzugstarif genießen die in den Staatshaushalt einbezogenen 
Betriebe und Institutionen: der Verwaltungsapparat des Landes, der 
staatlich finanzierte Eisenbahn- und Wassertransport, die Heizmittel- 
mdustrie, die Metallgroßindustrie, sowohl wie die aus dem. örtlichen 
Budget unterhaltenen Institutionen (Schulen, Heilanstalten, einige un 
rentable kommunale Betriebe); außerdem gehört hierher ausnahms 
weise der Arbeitsapparat der gewerkschaftlichen und Partei-Organi 
sationen und auch einiger wohltätiger Organisationen. 
Im Vorzugstarif sind folgende Beiträge festgesetzt: für Institutionen 
2,5%. für medizinische Hilfe und 7,5% für die übrigen Versicherungs- 
arten, für Betriebe durchschnittlich 4% für medizinische Hilfe und 10% 
tür alle übrigen Versicherungsarten, 
Was die übrigen Betriebe und Institutionen betrifft (private, öffent- 
liche usw., auch staatliche, sofern sie auf kaufmännischer Grundlage 
arbeiten), so ist die Höhe ihrer Beitragsleistung von der Gefährlichkeit 
und Schädlichkeit der Betriebe abhängig. Es sind vier Klassen deı 
Gefährlichkeit und Schädlichkeit festgesetzt, und je nach seiner Zu- 
gehörigkeit zu der einen oder anderen Klasse entrichtet der Betrieb: 
„90 des Arbeitslohnes 
medzin. Hılkfe and. Vers.-Arten 
Klasse I der Gefährlichkeit und 
Schädlichkeit 
Klasse II „ 
Klasse HI, was 
Klasse IV 
11,5 0740 
13,0 #4 
14,0 047 
1557 1% 
Außer diesen zwei Tarifen — Normaltärif und Vorzugstarif — sind 
xesetzlich noch spezielle Tarife für Teilversicherung der Arbeiter bei 
einigen vorübergehenden Saisonarbeiten festgesetzt, deren Liste von der 
Zentralverwaltung für Sozialversicherungswesen aufgestellt wird, In diese 
Liste werden nur solche Arbeitsarten aufgenommer!' (Schneeschaufeln 
bei Eisenbahnen, Torfstechen usw.), an denen gewöhnlich Bauern teil- 
nehmen, die nicht von ständiger Lohnarbeit leben, sondern für die 
diese Arbeit nur einen Nebenerwerb bedeutet, Die . Beitragsleistung 
*) Die Gesamtsumme der Beiträge aller Betriebe. (Vorzugs- sowoh 
wie Normaltarif beträgt, wie oben gesagt, 14 % der gesamten. den Ar 
beitern und Angestellten ausgezahlten Lohnsumme.
	        
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