ein regulierter, zur Sicherung der Stabilität der gesamten finanziellen Basıs
der Sozialversicherung bestimmter Fonds zu nennen.
Der Durchschnittssatz des Versicherungstarifes, ist auf 14% des Ar-
beitslohnes aller Arbeiter und Angestellten des Bundes festgesetzt.
"Doch ist die Größe dieses Satzes nicht für alle Betriebe und
Institutionen gleich, sondern sie ist von einer. ganzen Reihe von Um-
ständen abhängig. Rücksichtlich des Versicherungstarifes sind Betriebe
und - Institutionen in zwei Hauptgruppen eingeteilt: solche, die dem
Normaltarif unterliegen, und solche, die einen Vorzugstarif genießen.
"Den Vorzugstarif genießen die in den Staatshaushalt einbezogenen
Betriebe und Institutionen: der Verwaltungsapparat des Landes, der
staatlich finanzierte Eisenbahn- und Wassertransport, die Heizmittel-
mdustrie, die Metallgroßindustrie, sowohl wie die aus dem. örtlichen
Budget unterhaltenen Institutionen (Schulen, Heilanstalten, einige un
rentable kommunale Betriebe); außerdem gehört hierher ausnahms
weise der Arbeitsapparat der gewerkschaftlichen und Partei-Organi
sationen und auch einiger wohltätiger Organisationen.
Im Vorzugstarif sind folgende Beiträge festgesetzt: für Institutionen
2,5%. für medizinische Hilfe und 7,5% für die übrigen Versicherungs-
arten, für Betriebe durchschnittlich 4% für medizinische Hilfe und 10%
tür alle übrigen Versicherungsarten,
Was die übrigen Betriebe und Institutionen betrifft (private, öffent-
liche usw., auch staatliche, sofern sie auf kaufmännischer Grundlage
arbeiten), so ist die Höhe ihrer Beitragsleistung von der Gefährlichkeit
und Schädlichkeit der Betriebe abhängig. Es sind vier Klassen deı
Gefährlichkeit und Schädlichkeit festgesetzt, und je nach seiner Zu-
gehörigkeit zu der einen oder anderen Klasse entrichtet der Betrieb:
„90 des Arbeitslohnes
medzin. Hılkfe and. Vers.-Arten
Klasse I der Gefährlichkeit und
Schädlichkeit
Klasse II „
Klasse HI, was
Klasse IV
11,5 0740
13,0 #4
14,0 047
1557 1%
Außer diesen zwei Tarifen — Normaltärif und Vorzugstarif — sind
xesetzlich noch spezielle Tarife für Teilversicherung der Arbeiter bei
einigen vorübergehenden Saisonarbeiten festgesetzt, deren Liste von der
Zentralverwaltung für Sozialversicherungswesen aufgestellt wird, In diese
Liste werden nur solche Arbeitsarten aufgenommer!' (Schneeschaufeln
bei Eisenbahnen, Torfstechen usw.), an denen gewöhnlich Bauern teil-
nehmen, die nicht von ständiger Lohnarbeit leben, sondern für die
diese Arbeit nur einen Nebenerwerb bedeutet, Die . Beitragsleistung
*) Die Gesamtsumme der Beiträge aller Betriebe. (Vorzugs- sowoh
wie Normaltarif beträgt, wie oben gesagt, 14 % der gesamten. den Ar
beitern und Angestellten ausgezahlten Lohnsumme.