schwankt nach ‚diesem. Tarif zwischen 0,5% des Arbeitslohnes der nur
Unfallversicherten bis zu 12% bei solchen, die für alle Arten des Lohn-
entganges versichert sind,
Um den Versicherungsorganen die Möglichkeit zu geben, auf die
‚hygienischen u, a, Arbeitsbedingungen in den Betrieben...bessernd.ein-
zuwirken, hat das Gesetz außerdem einen Begünstigungs- bzw. Straf-
tarif eingeführt, Dieser Tarıf gibt den Versicherungsorganen das Recht,
mit Rücksicht auf besonders gute oder besonders schlechte Arbeits-
bedingungen die übliche Beitragshöhe des betreffenden Betriebes um
25% herabzusetzen oder zu erhöhen, Dieser Tarif kann von den Ver:
sicherungsorganen auf alle Betriebe, sowohl private als auch staatliche,
angewendet werden, ;
Das System der Beitragsbemessung und -einziehung ist von den
jenigen der westeuropäischen Länder ebenfalls in vieler Hinsicht ver
schieden,
Die Versicherungsorgane der Sowjetrepubliken führen keine Per
sonallisten der versicherten Arbeiter und Angestellten und ihres indi
viduellen Arbeitslohnes, Bei der Zugehörigkeit aller gegen Lohn be-
schäftigten‘ Personen zu den Versicherungskassen entbehrt dieses kost
spielige Listensystem jeden Sinnes. Der Betriebsbesitzer oder die Be:
triebsadministration ist verpflichtet, zu einem von den örtlichen Ver
sicherungsorganen bestimmten Termin eine besondere Erklärung ein
zureichen, welche Angaben über. die Zahl der beschäftigten Arbeiter
und über die im vorangegangenen Monat ausgezahlte Lohnsumme ent.
halten muß; Terminversäumnis und wissentlich falsche Angaben werden
strafrechtlich verfolgt. Da nun der Zahlungspflichtige über den zu
entrichtenden Prozentsatz unterrichtet ist — seine Tarifklasse wird ihm
bei der ersten Registrierung mitgeteilt — hat er einfach die entspre-
chende Summe zu einem bestimmten Termin an die Kasse abzuliefern.
Im Falle der Versäumnis der gesetzlichen Frist steht‘den Versicherungs:
organen das Recht zu, bei einer Verspätung um einen Monat — 10%
der Gesamtsumme, für jeden weiteren Monat -— 15% Strafgeld zu er
heben; eine dreimonatige Versäumnis wird ‚strafrechtlich verfolgt, Außer
dem steht dem Versicherungsorgan das Recht zu, die vom Zahlungspflich
tigen zu entrichtende Summe zwangsweise einzutreiben, mittels Beschlag
nahme (ohne gerichtliche Verfügung) und Verauktionierung seines Be-
sitzes durch Agenten der Versicherungsorgane. Interessant ist dabei
der Umstand, daß sämtliche erwähnten Strafmaßnahmen (Strafgelder,
Beschlagnahme und Verauktionierung des Besitzes) nicht nur gegen
Privatpersonen,‘ sondern auch gegen Staatsbeamte und Staatsbesitz aufs
strengste angewandt werden,
Diese Härte des Gesetzes und der Versicherungsorgane gegenüber
anpünktlichen Zahlern mas dem mit dem. Sozialversicherungswesen der