Full text: Die Sozialversicherung in der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken

Zwar darf die Maximalhöhe der Unterstützungen 5 Rbl. pro Tag 
nicht überschreiten, doch berücksichtigt man, daß, laut der letzten 
Statistik, der Durchschnittslohn für die Unien nur 40—45 Rbl. monatlich 
beträgt, so muß man gestehen, daß in Wirklichkeit nur 5—100% der 
Versicherten (Direktoren, Ingenieure usw.) von dieser Einschränkung 
betroffen werden, daß. jedoch die erdrückende Mehrheit der Versi- 
cherten während der ganzen Krankheitsdauer ihren vollen Arbeitslohn 
bezieht. 
DabeihabenGesetzund Praxisdersowjetistischen 
Versicherungskassen sich auf diesem Gebiet von der 
Sozialversicherung der ganzen Welt noch ein Ver- 
dienst erworben, indem sie die Behauptungen der 
Gegner der Erstattung des vollen Arbeitslohnes, 
diese Maßregel „müsse ein Ansporn zur Simulation 
und „Faulenzerei‘“ sein, glänzend wiederlegt hat. 
Wir verfügen zwar über keine genaue Statistik der Simulations- 
fälle, vergleicht man aber die Krankheitsstatistik der Versicherten in 
Sowjetrußland (10 Krankheitstage pro Jahr und Person) mit denjenigen 
der westeuropäischen Krankenkassen, die ihren Mitgliedern keine 100%, 
sondern nur 50—750%9 ihres Arbeitslohnes “auszahlen, und sieht man, daß 
in diesen letzteren die entsprechende Zahl die gleiche ist (10—11 Krank- 
heitstage pro Jahr und Person) so liegt die Grundlosigkeit solcher Insinua- 
tionen gegenüber der Arbeiterklasse klar auf der Hand, ebenso wie 
auch ihr innerer Beweggrund: dieser ist nicht in der Angst vor dem 
„Müßiggang‘ zu suchen, sondern in der Verteidigung des heiligen Mehr: 
werts, von dem ein Teil bei der Auszahlung des vollen Arbeitslohnes 
an die Kranken draufgehen müßte, 
Doch ‚das ist eine alte Geschichte!“ 
Der Ausdruck „vorübergehende Arbeitsunfähigkeit“ 
erstreckt sich, laut den sowjetistischen Gesetzen, nicht nur auf 
Krankheitsfälle, sondern auch auf andere Fälle der 
vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit des Kassen- 
mitglieds. Solchesind: Quarantäne des Arbeiters (bei 
einer ansteckenden Krankheit eines Familienmit- 
glieds), Pflege eines erkrankten Familienmitglieds 
bis zu dessen Ueberführung ins Krankenhaus, auch 
Schwangerschaft und die Periode nach der Nieder- 
kunft bei weiblichen Kassenmitgliedern. 
Während der Dauer der Quarantäne und der Pflege Erkrankter er- 
hält der Versicherte ebenfalls seinen vollen Arbeitsohn, wie im Kiank- 
heitsfall. 
Was Schwangere und Wöchnerinnen anbetrifft, so zahlt ihnen die 
Versicherungskasse eine Unterstützung in der Höhe ihres tatsächlichen 
Arheitslohnes aus und zwar in "Fällen. wo die Versicherte schwere kör-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.