Object : Natural resources of Quebec

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allerdings  nicht  sowohl  die  staatsmännische  Rücksicht  auf  das  wirtschaftliche ­
  Wohl  seiner  Untertanen  als  vielmehr  die  Aussicht  auf
die  Erfüllung  eines  längst  gehegten  Lieblingsgedankens,  was
ihn  ;u  diesem  von  anderen  Souveränen  hart  getadelten  Schritte
bewog.  Er  wünschte  nämlich  in  nächster  Nähe  seiner  Hauptstadt  im
Tal  der  Wipper  ein  National-  oder  richtiger  ein  Volkstheater  zu
erbauen;  nur  fehlte  es  ihm  hierzu  an  Geld.  Von  nun  an  war
diesem  Übel  abgeholfen;  denn  als  Äquivalent  für  feine  wenn  auch
nur  teilweise  aufgegebenen  Souveränitätsrechte  erhielt  der  Fürst
jährlich  etwa  15000  Tlr.  aus  den  preußischen  Aussen  zugestanden,
eine  für  den  wirklichen  Ertrag  der  Lchwarzburg-Sondershäuser  Zölle
recht  liberal  gegriffene  Summe.  Aber  mit  Recht  betonte  Eichhorn,
daß  man  zu  dem  größeren  Zwecke  auch  zu  größeren  Opfern  bereit
sein  müsse.  Und  zudem  schonte  inan  soviel  als  möglich  das  fürstliche ­
  Selbstbewußtsein.  Wenn  natürlich  auch  irgend  welcher  Einfluß
auf  die  Handelspolitik  Preußens  ausgefchloffen  blieb,  so  sollten
Steuervisitationen  auf  fürstlichem  Gebiete  nur  durch  fürstliche
Beamte  abgehalten  werden.  Überdies  erklärte  Preußen  im  Eingänge ­
  des  Vertrags  wiederholt  seine  Geneigtheit,  ähnliche  Abkommen ­
  auch  mit  anderen  Bundesfürsten  „unbeschadet  ihrer  landesherrlichen ­
  Poheilsrechte"  abzuschließen.  Die  Hauptsache  war  doch,
daß  das  Eis  selbstherrlicher  Abneigung  an  einem  wenn  auch  kleinen
Punkte  durchbrochen  und  die  preußische  Loyalität  und  Uneigennützigkeit ­
  dabei  klar  zu  Tage  getreten  war.  Besondere  Bemerkung
verdiente  der  Nlodus  nach  welchem  die  Berechnung  der  auf
Schwarzburg  entfallenden  Gelder  bestimmt  wurde.  Es  wurde
dabei  ohne  Rücksicht  auf  den  Aonsum  der  Bevölkerung  einfach
deren  Aopfzahl  zugrunde  gelegt.  Es  war  damit  das  gleiche
Prinzip  in  Anwendung  gebracht,  das  zur  selben  Zeit  Nebenius
ausgesprochen  hatte  und  dann  in  den  bayrisch-württembergischen
Verhandlungen  angewandt  worden  war.
Auf  gleicher  Grundlage  entstanden  nach  und  nach  die  Verträge ­
  Preußens  mit  Schwarzburg-Rudolstadt  am  24.  Juni  1822
aber  nur  bezüglich  dessen  Enklaven,  mit  Sachsen-Weimar  am
            
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