Einleitung
I. Allgemeiner Überblick, Die öffentliche Anleihe
ist, so sagt Freund im KEingange seines noch
heute grundlegenden Werkes „Die Rechtsverhältnisse
der öffentlichen Anleihen“, eine der modernen Kon-
zentrationsformen des Kapitals. Sie hat die Bestim-
mung, viele untätige kleine Kapitalien zu einer großen
Masse zu vereinigen und denjenigen Stellen zuzuführen,
an denen die gewaltige Geldbeträge erfordernden Auf-
gaben des Staatslebens, der Volkswirtschaft, des welt-
wirtschaftlichen Verkehrs gelöst werden. Das für
Zwecke der Anleihe aufzubringende Kapital wird in
bestimmte abgerundete Teilbeträge von meist ver-
schiedenartiger Höhe zerlegt (gestückelt); über die
Teilbeträge werden regelmäßig Urkunden, in denen die
Forderung verkörpert ist (Wertpapiere), ausgestellt. Die
Anleihe ähnelt der Aktiengesellschaftsform. Doch be-
steht ein grundlegender Unterschied darin, daß der
Aktionär nicht Gläubiger dieser Erwerbsgesellschaft,
sondern Mitunternehmer wird und deshalb auch keine
Zinsen als festen Preis für die Überlassung der Kapital-
nutzung, sondern je nach der Höhe seiner Einlage
einen entsprechenden Anteil am Reingewinn (Divi-
dende) erhält.
Unter Anleihe im allgemeinen versteht
man die kreditweise Hereinnahme eines größeren
Geldbetrages aus fremden Wirtschaften in die eigene,
bei dessen Beschaffung sich, im Gegensatze zur Dar-
lehnsaufnahme. der Sehuldner oder die die Anleihe
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