Full text: Anleiherecht, Reichsschuldenwesen, Reichsschuldbuch, Anleiheablösung, Anleihen auf Grund des Dawes-Plans, Anleihen der Reichspost und Anleihen der Schutzgebiete

Einleitung 
I. Allgemeiner Überblick, Die öffentliche Anleihe 
ist, so sagt Freund im KEingange seines noch 
heute grundlegenden Werkes „Die Rechtsverhältnisse 
der öffentlichen Anleihen“, eine der modernen Kon- 
zentrationsformen des Kapitals. Sie hat die Bestim- 
mung, viele untätige kleine Kapitalien zu einer großen 
Masse zu vereinigen und denjenigen Stellen zuzuführen, 
an denen die gewaltige Geldbeträge erfordernden Auf- 
gaben des Staatslebens, der Volkswirtschaft, des welt- 
wirtschaftlichen Verkehrs gelöst werden. Das für 
Zwecke der Anleihe aufzubringende Kapital wird in 
bestimmte abgerundete Teilbeträge von meist ver- 
schiedenartiger Höhe zerlegt (gestückelt); über die 
Teilbeträge werden regelmäßig Urkunden, in denen die 
Forderung verkörpert ist (Wertpapiere), ausgestellt. Die 
Anleihe ähnelt der Aktiengesellschaftsform. Doch be- 
steht ein grundlegender Unterschied darin, daß der 
Aktionär nicht Gläubiger dieser Erwerbsgesellschaft, 
sondern Mitunternehmer wird und deshalb auch keine 
Zinsen als festen Preis für die Überlassung der Kapital- 
nutzung, sondern je nach der Höhe seiner Einlage 
einen entsprechenden Anteil am Reingewinn (Divi- 
dende) erhält. 
Unter Anleihe im allgemeinen versteht 
man die kreditweise Hereinnahme eines größeren 
Geldbetrages aus fremden Wirtschaften in die eigene, 
bei dessen Beschaffung sich, im Gegensatze zur Dar- 
lehnsaufnahme. der Sehuldner oder die die Anleihe 
TY
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.