Full text: Anleiherecht, Reichsschuldenwesen, Reichsschuldbuch, Anleiheablösung, Anleihen auf Grund des Dawes-Plans, Anleihen der Reichspost und Anleihen der Schutzgebiete

Die Ablösung der Markanleihen des Reichs, der 
Länder und Gemeinden muß grundsätzlich in derselben 
Weise geordnet werden. Das Reich, die Länder und 
lie Gemeinden decken ihren Bedarf aus einer Quelle, 
deren Erträge unter die Beteiligten nach ihren Bedürf- 
nissen aufgeteilt werden. Dies ist der Grundgedanke 
des Finanzausgleichs. Da die finanziellen Kräfte aller 
drei Schuldnergruppen auf das engste miteinander ver- 
fMochten sind, so kann auch die Befriedigung der An- 
sprüche ihrer Gläubiger nur nach Gesichtspunkten vor- 
zenommen werden, welche für die Verpflichtungen der 
Jreı Schuldnergruppen übereinstimmen, 
Die volle Leistungsfähigkeit des Reichs, der Länder 
und der öffentlichen Körperschaften ist erst wieder- 
hergesefllt, wenn das Reich von auswärtigen Lasten 
frei ist. Die Verpflichtungen, die Deutschland in dem 
Londoner Abkommen übernommen hat, werden etwa 37 
bis 38 Jahre hindurch zu erfüllen sein. Welche neue 
öffentliche Verschuldung und welche aus ihr sich er- 
gebenden laufenden Verpflichtungen nach dem Ablauf 
dieser 37 Jahre bestehen werden und wie sich danach 
die finanzielle Lage der öffentlichen Schuldner ge- 
stalten wird, läßt sich aus der Entwicklung der Ver- 
gangenheit schließen. 
Die Zeit von der Reichsgründung bis zum Jahre 
1908 umspannt einen gleichen Zeitraum wie die vor 
uns liegende Periode der Erfüllung. des Londoner Ab- 
kommens. Zum Beginn der Reichsgründung war die 
öffentliche Verschuldung gering; sie wird kaum den 
Gesamtbetrag erreicht haben, den die sogenannten 
wertbeständigen Schulden der öffentlichen Hand in der 
Gegenwart ausmachen. In den auf die Reichsgründung 
folgenden 37 Jahren wuchs 
die Reichsschuld auf. . . . 4253 Millionen Mark, 
die Schuld der Bundesstaaten 
auf rund . . . 0... . . 14000 y 5 
die der Gemeinden auf rund . 7500 " 
Summe . . . 25753 Millionen Mark. 
Die Zinsenlast aus dieser Verschuldung betrug 1908 
rund 1 Milliarde Mark, d. h. auf den Kopf der Bevöl- 
kerung rund 15,30 Mark. Der Zinsfuß von über 99 v. II. 
der deutschen Kommunalanleihen lag im Jahre 1907
	        
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