noch unter 4% v. H., einem Satze, zu dem für lange
Zeit ein Anleihekredit nicht mehr zu erhalten sein
ürfte.
Diese Anleihelast war für das blühende Deutschland
im Jahre 1907 unerträglich drückend geworden. Die
Aufwendungen für den Anleihedienst standen nicht
mehr in einem angemessenen Verhältnis zu den übrigen
öffentlichen Ausgaben. Der Kursstand der Anleihen
war vor allem wegen der Höhe des Anleihebestandes
beständig gesunken. Ein Besitzer von 20000 Mark
dreiprozentiger Reichsanleihen hatte durch Kursainbuße
vom Jahre 1895 bis zum Jahre 1908 3000 Mark
verloren. Der Zinssatz stieg andauernd und beeinträchtigte
die Konkurrenzfähigkeit des heimischen Gewerbes
auf den ausländischen Märkten. Durch die
Reichsfinanzreform von 1908 wurde eine laufende Minderung
der Schuld angestrebt, weil es allgemein, in
Parlament und Regierung, in Wissenschaft und Wirtschaft,
klar geworden war, daß eine Beibehaltung
lieser Schuld zu einer Gefährdung der deutschen Volkswirtschaft
führen müsse.
Der Anleihebedarf wird während der Durchführung
des Londoner Abkommens größer sein als während der
Periode von 1871 bis 1908, einer Zeit, in der die Steuerkraft
des deutschen Volkes ausschließlich für die
inneren Bedürfnisse der Staatswirtschaft bereitstand.
Ausgaben, die in normalen Zeiten aus Steuereingängen
gedeckt werden können, werden bei der Vorbelastung
der Steuerkraft durch die Reparationslasten durch Anleihen
aufgebracht werden müssen. Mittel zur Tilgung
der neuen Anleihen werden in noch geringerem Maße
frei sein als in jener Zeit vor dem Kriege. Auf viele
Jahre hinaus wırd langfristiger Anleihekredit nur zu
sinem Zinssatze zu beschaffen sein, der das Doppelte
des früheren Durchschnittssatzes erreicht, oft vielleicht
übersteigt. Die Verpflichtungen aus den neuen Anleihen
werden auf diese Weise bis an die äußerste Grenze
des Erträglichen steigen, und zur Abtragung der neuen
Schulden werden, um eine geordnete Finanzwirtschaft
aufrechtzuerhalten, Maßnahmen angewandt werden
müssen, deren Schwere die Belastung der Reichs,
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