Full text: Anleiherecht, Reichsschuldenwesen, Reichsschuldbuch, Anleiheablösung, Anleihen auf Grund des Dawes-Plans, Anleihen der Reichspost und Anleihen der Schutzgebiete

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die von dieser Einrichtung Gebrauch machen, zu einer 
etwaigen Stempelpflicht der Bürgschaftsurkunde nicht 
herangezogen. Der Darlehnsnehmer braucht mit der 
Bank, die die Garantie für das betreffende Darlehen 
übernimmt, nicht in Verbindung zu treten. Er wen- 
det sich, ebenso wie bei der Beleihung anderer Wert- 
papiere, lediglich an die für ihn zuständige Reichs- 
bankanstalt, wo er jede gewünschte Auskunft erhält 
und die erforderlichen Förmlichkeiten sofort erfüllen 
kann. Die Auszahlung der Darlehnssumme wird durch 
die Einholung der Bürgschaft nicht aufgehalten, Von 
den langfristigen Schuldverschreibungen des Reichs 
sind im Lombardverkehr mit der Reichsbank zurzeit 
zugelassen: Anleiheablösungsschuld des Deutschen 
Reichs mit Auslosungsscheinen, 6prozentige Deutsche 
Reichsanleihe 1927 und 6%prozentige Schatzanwei- 
sungen der Deutschen Reichspost. 
Die Vorschriften, welche auf die Begebung und die 
Verwaltung der Anleihen des Deutschen Reichs zur 
Anwendung kommen, sind im wesentlichen in der 
Reichsschuldenordnung. vom 12. Februar 1924 
zusammengefaßt. 
IL Reichsschuldenverwaltung. Die Bearbeitung 
der Reichsanleihen liegt der Reichsschulden- 
verwaltung ob, einer Behörde, die in Berlin ihren 
Sitz hat. 
Die Geschäfte der NEE de Bet wall werlen 
bis zum 1. April 1924 von der renpischen Haur er 
waltung der Staatsschulden mitgeführt, ee 
dem die Reichsschuldenverwaltung eine n TE 
ist, die die Geschäfte des preußischen Schu 
miterlediegt. 
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