Full text: Anleiherecht, Reichsschuldenwesen, Reichsschuldbuch, Anleiheablösung, Anleihen auf Grund des Dawes-Plans, Anleihen der Reichspost und Anleihen der Schutzgebiete

Loszettel umgekehrt auf eine mit einem Faden ver- 
sehene Nadel auf, die in einem vor ihm auf dem Tische 
liegenden Holzgestell befestigt ist. 
$ 9. 
Die Nummernzahlen sind sowohl beim ersten Auf- 
ruf als auch bei der Wiederholung deutlich auszu- 
sprechen. Es ist „einsundzwanzig‘ (statt „einund- 
ZWanzig,), „Zzwo“ (statt „zwei“), „siebenzehn“. „sieben- 
zig“ (nicht „siebzehn“, „siebzig“) zu lesen; die Aus- 
sprache der Silben „—zehn“ und „—zig“ muß zur 
besseren Unterscheidung besonders deutlich sein. 
In die Ziehungslisten sind die Zahlen sorgfältig 
und gut leserlich einzutragen. Jede Änderung der 
Zahlen in der Liste ist von dem Listenführer mit 
seinem Namenszeichen zu versehen und vom Leiter 
der Ziehung gegenzuzeichnen. Rasuren sind ver- 
boten, Änderungen sind durch Streichen der falschen 
und Darübersetzen der richtigen Nummer zu ‘be- 
wirken. 
8 10. 
Nach Wiederholung der Nummer des 98, Zuges 
jedes Hunderts hat der zweite Listenführer durch die 
Ankündigung „noch zwo Züge“ auf den bevorstehen- 
den 100. Zug hinzuweisen, Nach diesem wird das 
Ziehungsrad von einem Amtsgehilfen geschlossen, mit 
dem Holzstöpsel gesichert, mehrmals langsam nach 
links gedreht und für den nächsten Zug wieder ge- 
öffnet. 
8 11. 
Der Ziehungsbeamte hat darüber zu wachen, daß 
das Ziehungsrad erst geöffnet wird, nachdem es in die 
richtige Lage gebracht und festgestellt worden ist. 
Er hat ferner darauf zu achten, daß beim Öffnen des 
Rades kein Los herausfallen kann und daß er nicht 
mehrere Lose gleichzeitig dem Rad entnimmt. Ge- 
schieht dies dennoch oder fällt ein Los heraus, so sind 
sämtliche, auf diese Weise gezogenen oder heraus- 
gefallenen Lose ungeöffnet in das Rad zurückzu- 
werfen, Nur das Los gilt als gezogen, das der 
Ziehungsbeamte in der Absicht, es zu ziehen, einzeln 
dem Rad entnimmt. 
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