Blutmehl. Ledermehl, Wolle, Haare, Hornmehl, Pleischdüngemehl, Fischguano. 165
7. Die Etikette ist mit demselben Siegel zu befestigen und mit der Namensunter
schrift der Probenehmer zu versehen.
8. Die Proben sind an einem kühlen, dunklen und trocknen Orte aufzubewahren.
9. Bei Substanzen von ungleicher Zusammensetzung muß der 1 iillung der Probeflaschen
eine genügende Zerkleinerung und Mischung vorangehen.
b) Vorbereitung. .
1. Trockne Proben von Phosphaten oder sonstigen künstlichen Düngemitteln dürfen
gesiebt und dann gemischt werden. _
2. Bei feuchten Düngemitteln, bei welchen dieses nicht zu erreichen ist, hat sich
die Vorbereitung auf eine sorgfältige Durchmischung mit der Hand zu beschränken.
3. Bei Rohphosphaten und Knochenkohle soll zum Nachweise der Identität der
Wassergehalt bestimmt werden. T .
4. Boi Substanzen, welche beim Pulvern ihren Wassergehalt andern muß sowohl in
der feinen, wie in der groben Substanz der Wassergehalt bestimmt und das Ergebnis der
Analyse auf den Wassergehalt der ursprünglichen groben Substanz umgerechnet werden.
Anmerkung; Zur Bestimmung des Unlöslichen, die ebenfalls mit zur Identifizierung
der Proben dient, werden 10 g Substanz verwendet; bei Lösung ln Mineralsäuren wird
nach vorherigem Abdampfen zur Unlöslichmachung der Kieselsäure der abfiltrierte und
ausgewaschene Rückstand, bei Lösung in Wasser der abfiltnerte und ausgewaschene Rück
stand bei 100 u bis zur Gewichtsbeständigkeit getrocknet.
Untersuchung der einzelnen Düngemittel.
Für die Untersuchung der einzelnen Düngersorten ist noch das Folgende
besonders zu bemerken:
I- Blutmehl, Ledermehl, Wolle, Wollstaub, Haare, Hornmehl,
Fleischdüngemehl, Fischguano.
1. Stickstoff. 1,0—1,5 g Substanz werden nach Kjeldahl (S. 136) verbrannt.
Wenn die Substanz nicht von gleichartiger Beschaffenheit ist, z. B. aus
Stöberen und feineren oder schwereren und leichteren Teilen besteht, wie es oft
bei diesen Düngemitteln der Fall ist, und somit durch 1—1,5 g keine gute Mittel-
Probe erzielt werden kann, verfährt man zweckmäßig wie folgt. ) 10 16 g der
unliebst fein gepulverten und sorgfältig gemischten Probe weiden mit 150 ccm
7 S Schwefelsäuregemisches in einer Porzellanschale so lange unter Umrühren mit
Ue ® Glasstahe auf dem Wasserbade erwärmt, bis sich alles zu einem flüssigen Brei
8elö *t hat; darauf gießt mau die Lösung in ein 200 ccm fassendes Kölbchen, ver-
Wendet etwa 50 ccm der Schwefelsäure zum Nachspülen der Schale, läßt erkalten
11 n<1 füllt auf 200 ccm auf Nach hinreichendem Uraschütteln und Mischen werden
:°“ der Lösung 20 ccm entsprechend 1,0 oder 1,5 g Substanz abgemessen und in
" lnen Kolben zur weiteren vorschriftsmäßigen Zerstörung der organischen Stoffe
8e eeben. Wenn die Substanz nicht völlig flüssig werden sollte sondern breiartig
JÄ so verfährt man. wie unter Stallmist S. 131, b angegeben ist. Man kann, wie
angibt, auch 5-10 g Substanz nach Kjeldahl verbrennen,«) die Losung
; ' ,f °00 ccm auffüllen und in 200 ccm den Stickstoff durch Abdestilheren mit Natron-
‘ u & e bestimmen. .
dül 2. Phosphorsäure. Die Bestimmung der Phosphorsäure in Fischgunno Fisch
dünger usw. erfolgt nach den Beschlüssen des Verbandes landw. Versuchs-Stationen
) Nach Verfasser, Zeitschr. f. angew. Chemie 1888, 62.1.
) Zeitschr, f aimew Chemie 1893, 75. . , . . ,
3 i ,, ° ’ „n„ v Mpmrpri Substanz ist aber sehr langwierig.
> L>ie vollständige Verbrennung so großer Mengen ouusia « s-