Full text: Anleiherecht, Reichsschuldenwesen, Reichsschuldbuch, Anleiheablösung, Anleihen auf Grund des Dawes-Plans, Anleihen der Reichspost und Anleihen der Schutzgebiete

rund 4 Millionen Altbesitzanträge eingegangen sind, 
für die bis Ende 1928 rund 757 Millionen RM. Aus- 
losungsrechte bewilligt wurden. Einschließlich der 
Schuldbuchforderungen sind von den gesamten Mark- 
anleihen des Reichs in Höhe von nahezu 74 Milli- 
arden rund 40 Milliarden als Altbesitz anerkannt 
worden, auf die für jeden einzelnen der etwa 41% Mil- 
lionen Gläubiger Auslosungsrechte ausgereicht oder in 
das Schuldbuch eingetragen wurden. 
Da, wie schon hervorgehoben, zur Erlangung von 
Auslosungsrechten ein Betrag von mindestens 500 M. 
oder einem Vielfachen davon erforderlich war, ist, um 
in beschränkten Verhältnissen lebende Anleihe- 
gläubiger mit ihrem Anspruch auf Aufwertung nicht 
völlig ausfallen zu lassen, in 8 47 des Anleiheablösungs- 
gesetzes bestimmt worden, daß unter den dort näher 
angegebenen Voraussetzungen Gläubigern, die Altbesitz- 
anleihen von weniger als 1000 M. haben, auf Antrag 
eine Barabfindung von 15 RM. bezw. 8 RM. für 
je 100 M, des Anleihenennbetrages zu gewähren war. 
Solche Barabfindungsanträge sind in einer Zahl von 
rund 800 000 gestellt worden, auf die rund 30 Millionen 
Reichsmark zuerkannt worden sind. Da die Antrags- 
fristen abgelaufen sind, ist das Verfahren der Barab- 
lösung abgeschlossen. 
Das Anleiheablösungsgesetz bringt die endgültige 
Regelung der Markanleihen. Durch seinen 8 1 Abs. 2 
werden alle Ansprüche, die nach bürgerlichem oder 
öffentlichem Rechte für die Gläubiger von Mark- 
anleihen des Reichs früher entstanden sind, ausdrück- 
lich aufgehoben, also auch die für Markanleihen be- 
stellten Hypotheken und sonstigen Sicherheiten. Das 
Reichsgericht hat in einem Urteil vom 4. No- 
vember 1927 (Entsch. Bd. 118 S. 327) die Rechtsgültig- 
XXX
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.