sind in diesem Falle dem Inhaber der ÖObligation aus-
zuhändigen, wenn er die Obligation vorlegt.
Die Tilgung dieser Ausgabe von Obligationen er-
folgt nach einem für sie besonders aufgestellten Til-
gungsplane jährlich im Wege der Auslosung. Zur
Tilgung werden die Summen verwendet, die aus den
3%igen Jahresleistungen nach Zahlung der 5%igen
Zinsen an die Inhaber der Obligationen übrigbleiben.
Die Auslosung wird von der Bänk im Beisein des
Treuhänders oder seines Stellvertreters sowie der Ur-
kundsperson der Bank vorgenommen. Über den Her-
gang ist, von der Urkundsperson eine öffentliche Ur-
zunde zu errichten,
Die Ziehungen finden im Laufe des Monats Juli
jeden Jahres, vom Jahre 1928 an, statt. Alsbald nach
der Auslosung erfolgt die Bekanntmachung der aus-
gelosten Nummern im „Deutschen Reichsanzeiger“
und in anderen vom Treuhänder bestimmten Zeitungen,
Die ausgelosten Obligationen sind zur Einlösung
an dem auf die Auslosung folgenden 1. November
ıder später vorzulegen.
VI.
Der Unternehmer kann diese Obligationen dadurch
tilgen, daß er sie im freien Markte ankauft und an
die Bank zur Vernichtung übergibt. Die Vernich-
tung wird im Beisein des Treuhänders oder seines
Stellvertreters vorgenommen.
Vom 1. Januar 1937 an kann der Unternehmer den
Gesamtbetrag der noch umlaufenden Obligationen
dieser Ausgabe durch vorzeitige Zahlung tilgen und
zwar unter dreimonatiger Voranzeige zu den für die
Fälligkeit der einzelnen Zinsscheine vorgesehenen
Fälligkeitsterminen. Die Kündigung hat er unter
Mitteilung an die Bank im „Deutschen Reichs-
anzeiger‘“ dreimal bekanntzumachen, Die Kündigungs-
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