Full text: Holländische Wirtschaftsgeschichte

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Damittraten dieholländischen Staatsschuld- 
scheine in die Reihe der europäischen lau- 
fenden Zahlungsmittel ein. Die Amsterdamer Börse, 
die für die Kurse dieses Papiers maßgebend war, gewann einen 
unmittelbaren Einfluß auf die Kriegführung und damit auf die 
große Politik, wie er bisher unerhört gewesen war?!). Für die 
richtige Beurteilung des Wesens und der Behandlung von Börsen- 
papieren war dieser Vorgang überaus wichtig. 
Ebensowenig wie der Kaiser hatte sich übrigens auch Bran- 
denburg zunächst in diese Zahlungsweise finden können. Dem 
Kurfürsten gegenüber hatten zwar die Generalstaaten sich zu 
Barzahlungen verpflichtet; als sie diese nicht leisten konnten, boten 
sie Obligationen an; für diese zeigte der Kurfürst durchaus kein 
Verständnis; der Zusammenhang zwischen Börsenkredit und Krieg- 
führung war ihm ebenso verschlossen wie der Kaiserlichen Hof- 
burg?). Noch in dem Allianzvertrag mit den Generalstaaten von 
1674 bedang er sich aus, daß die Zahlung nur in Münze, nicht ‚in 
banco“‘, also durch Überweisung, geschehen dürfe’). Dänemark, 
ebenfalls ein Alliierter der Niederlande, lehnte die Annahme der 
Obligationen rundweg ab und war erst 1673, als sich die Lage 
günstiger gestaltete, zu einem neuen Vertrage bereit. 
Es hatte aber nicht sein Bewenden bei der einmaligen Wechsel- 
wirkung zwischen den Vorgängen an der Amsterdamer Börse und 
den Weltbegebenheiten, wie sie in jener Zeit zum Ausdruck ge- 
langte. Nun wurden die holländischen Staatsschuldscheine ein 
Handelsartikel, der, wie jede andere Ware, der Konjunktur unter- 
worfen war. Die Anschauungen von Kredit und dem auf ihm be- 
ruhenden Geldwesen wurden jetzt in Gegenden und in Kreisen 
verbreitet, die ihnen bisher völlig fremd gegenüber gestanden hatten. 
Daß es insbesondere die Obligationen der Provinz Holland waren, 
die die Amsterdamer Fonds-Börse beherrschten und jene Wirkung 
erzeugten, war wieder ein Beweis für die überwiegende Bedeutung 
jener Provinz und Amsterdams; viel niedriger standen die Obli- 
gationen der Generalstaaten, was begreiflich war, da ein großer 
lı Smith, S.72, meint, im Gegensatz zu Großmann, daß die Verbin- 
dung zwischen Börse und Politik schon vor 1672 bestanden habe. 
23 Großmann, S. 741 
5) v.Moerner, S:334.
	        
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