Ausgaben der Rechnungsjahre 1925 und 1926 zu
decken.
Durch $ 2 Ziffer a Abs. 2 des Gesetzes vom
14. April 1927 (Reichsgesetzbl, 115. 201) sind diese
Anleihekredite mit... .....
außer Kraft getreten.
DA
487289 120,00
Hebt sich.
RM
Zur Deckung der vorgenannten Ausgaben ist
durch 8 2 Ziffer a Abs, 1 des vorerwähnten Gesetzes
vom 14. April 1927 ein neuer Kredit von . .
eröffnet worden. Von diesem Betrage sind au
Grund von Ausgabeersparnissen und Mehreinnahmen,
die sich bei Abschluß des Rechnungsjahrs
1926 ergeben hatten. . .
in Abgang gestellt worden, so daß
verbleiben.
487289 120.00
38823 195,14
448465924 86
Hierzu treten die zur Bestreitung einmaliger
außerordentlicher Ausgaben im Rechnungsjahre
1927 durch das Gesetz über die Feststellung des
Reichshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1927
vom 14. April 1927 8 2 Ziffer a Abs. I (Reichsgesetzbl.
II S. 201) bewilligten. ........ 466392950,00
so daß der zur Verfügung stehende Gesamtkredit
sich auf. . 91485887486
beläuft.
4. Die nach der Stabilisierung aus Anleihemitteln
bestrittenen oder noch zu bestreitenden Ausgaben sind
29. in einer Anlage D zusammengestellt. Der Aufstellung
WE liegen die abgeschlossenen Rechnungsjahre 1924 bis
1926 und das Rechnungsjahr 1927 zugrunde. Die Ausdehnung
der Übersicht auf das Rechnungsjahr 1927,
das an dem der Anleihedenkschrift zugrunde liegenden
Stichtag (831. Dezember) noch nicht abgeschlossen war,
ist eine Neuerung, die im Interesse eines möglichst
vollständigen Überblicks der außerordentlichen Ausgaben
zweckmäßig erschien.