B. Kredit zur vorübergehenden Verstärkung der Betriebsmittel
der Reichshauptkasse.
Zur vorübergehenden Verstärkung der ordentlichen
Betriebsmittel der Reichshauptkasse ist für das Rechnungsjahr
1927 auf Grund des 8 2 Abs. b des Gesetzes
über die Feststellung des Reichshaushaltplans für das
Rechnungsjahr 1927 vom 14. April 1927 (Reichsgesetzblatt
II S. 201) ein Kredit von 400 Millionen RM. eröffnet
worden. Dieser Kredit war am 31. Dezember
1927 in Höhe von 260000000 RM. in Anspruch genommen
(siehe oben IT18).
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