Full text : Anleiherecht, Reichsschuldenwesen, Reichsschuldbuch, Anleiheablösung, Anleihen auf Grund des Dawes-Plans, Anleihen der Reichspost und Anleihen der Schutzgebiete

Reichsschuldbuch eingetragen ist oder gleichzeitig eingetragen
 wird.
Das neue Reichsschuldbuch der Anleiheablösungsschuld
 ist in der Hauptsache nicht durch freiwillige
Inanspruchnahme, sondern dadurch entstanden, daß die
bis zum Beginne des Umtauschverfahrens im Oktober
1925 noch vorhandenen Papiermarkkonten — 702 679
Reichssehuldbuchkonten von 500 M. und darüber
und 58494 vormals preußische Staatsschuldbuchkonten
 — von Amts wegen in Anleiheablösungsschuldbuchkonten
 umgewandelt und ferner
etwa 13500 Konten der ehemaligen Schuldbücher von
Bayern, Sachsen, Württemberg, Baden, Hessen und
Oldenburg ebenfalls unter Umwandlung in Anleiheablösungsschuld
 auf das neue Reichsschuldbuch übertragen
 worden sind.
Die große Neuerung, die in der Regelung durch
das Anleiheablösungsgesetz lag, war die, daß hiermit
zum ersten Mal auslosbare Anleihen zur Eintragung
in das Reichsschuldbuch zugelassen wurden, Noch die
Reichsschuldenordnung vom 13. Februar 1924 hatte in
ihrem 8 21 bestimmt, daß nur „Schuldverschreibungen,
 die auf den Inhaber lauten und keiner vertraglichen
 Tilgungspflicht unterliegen“, in Buchschulden
des Reichs umgewandelt werden können, wozu im
übrigen bemerkt sei, daß bei der Ablösungsanleihe
zwar keine vertragliche, wohl aber eine gesetzliche
Tilgungspflicht besteht. In der Tat war bisher die
Ansicht vorherrschend, daß lediglich nicht verlosbare
Anleihen für das Schuldbuch in Betracht kämen, da
einerseits die Verwaltung hierdurch sehr vereinfacht
werde, weil man bei Wiederausreichung von Inhaberpapieren
 nicht die gleiche Serie und Nummer zurückzugeben
 brauche, andererseits amortisable Anleihen

XWXIX
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.