Full text: Anleiherecht, Reichsschuldenwesen, Reichsschuldbuch, Anleiheablösung, Anleihen auf Grund des Dawes-Plans, Anleihen der Reichspost und Anleihen der Schutzgebiete

schon bei der Beratung im Reichstag ein Abgeordneter 
zutreffend gesagt hat, sie sei „der erträglichste Teil 
des ganzen Gesetzes“ 
Die große, noch immer wachsende Bedeutung der 
Vorzugsrente ergibt sich schon daraus, daß in den 
Reichshaushalten für 1926 und 1927 nicht weniger als 
je 64 Millionen Reichsmark und im Reichshaushalte 
für 1928 bereits 75 Millionen Reichsmark für die Ge- 
währung der eine laufende Verzinsung der Aus- 
losungsrechte darstellenden Vorzugsrente eingesetzt 
worden sind und zur Zeit rund 600000 Personen eine 
solche Rente beziehen. Die genauen Zahlen nach dem 
Stande am 30. September 1928 sind folgende: 
Jährlicher 
Renten- Renten- 
:mpfänger beat 
Baden, . 24621 2848 390,— 
Bayern 84427 8710 437,50 
Saargebiet 3142 275 600,— 
Preußen und die übrigen Staaten 482713 59449 840,— 
insgesamt. . . 594903 71977 267.E0 
Nach 8 18 des Anleiheablösungsgesetzes hat man zu 
unterscheiden zwischen der ordentliehen Vor- 
zugsremrmte, die in vollem Maße den Charakter eines 
Rechtsanspruchs trägt, also in keiner Form ein Almosen 
ist, und der außerordentlichen Vorzugs- 
vente, die im Gnadenwege zugebilligt werden kann, 
wenn einzelne Voraussetzungen für die Gewährung 
ainer ordentlichen Vorzugsrente nicht gegeben sind. 
Die ordentliche Vorzugsrente wird nach 8 18 Ab- 
satz 1 des Anleiheablösungsgesetzes auf Antrag gewährt 
einem bedürftigen (Einkommen im letzten Kalender- 
XLIV
	        
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