Vorwort
Das Buch soll eine übersichtliche und zuverlässige
Sammlung der vielfältigen und weit verstreuten an-
leiherechtlichen Bestimmungen bieten. Eine solche
Zusammenstellung fehlte bisher. Sie ist in dem vor-
liegenden Werk uuf die Reichsanleihen beschränkt
worden. Auch sind nicht aufgenommen die allgemein
zugänglichen einschlagenden Bestimmungen des Bür-
gerlichen Gesetzbuchs über die Schuldverschreibungen
auf den Inhaber (88 793 {ff.), des Einführungsgesetzes
zum Bürgerlichen Gesetzbuche (Art. 176), der Zivil-
prozeßordnung über das Aufgebotsverfahren (88 946 ff.),
des Handelsgesetzbuchs (88 363 ff.), der Wechselord-
nung, des Strafgesetzbuchs (8$ 149, 151, 360), des Ein-
kommensteuergesetzes ($8 83 ff.), des Körperschafts-
steuergesetzes (88 9, 15, 24, 25, 27) sowie die Aus-
führungsbestimmungen über den Steuerabzug vom
Kapitalertrag.
Die systematische Einleitung erörtert die Haupt-
gesichtspunkte des Anleiherechts und gibt dabei eine
Darstellung der Reichsschuldenverwaltung und ihrer
Aufgaben,
Der zusammengetragene reichhaltige Stoff möge
zeigen, daß das bisher recht wenig bearbeitete An-
leiherecht ein weites, interessantes, noch kaum ent-
decktes Gebiet ist, das den Spatenstich rechtswissen-
schaftlicher Forschung sehr wohl lohnt.
Herrn Verwaltungsdirektor Bothe ‘spreche ich
für die mir geleistete Hilfe auch an dieser Stelle
meinen verbindlichen Dank aus.
Dr. Schultzenstein.