Full text: Anleiherecht, Reichsschuldenwesen, Reichsschuldbuch, Anleiheablösung, Anleihen auf Grund des Dawes-Plans, Anleihen der Reichspost und Anleihen der Schutzgebiete

Einwendungen. 
Dem in einer auf Namen lautenden Schuldver- 
schreibung oder Schatzanweisung benannten Gläubiger 
kann das Reich nur solche Einwendungen entgegen- 
setzen, die die Gültigkeit der Ausstellung betreffen 
oder sich aus der Urkunde ergeben oder dem Reiche 
unmittelbar gegen den Benannten zustehen. Das gleiche 
gilt für eine an Order lautende Schuldverschreibung 
oder Schatzanweisung gegenüber dem legitimierten 
Besitzer. 
Das Reich ist nur gegen Aushändigung der Ur- 
kunde zur Leistung verpflichtet. 
Die Vorschriften der $S 803, 805 des Bürgerlichen 
Gesetzbuchs finden entsprechende Anwendung. 
3 
8 10. 
Ehefrau. 
Eine Ehefrau bedarf zur Verfügung über eine auf 
Namen oder an Order lautende Schuldverschreibung 
oder Schatzanweisung dem Reiche gegenüber nicht 
der Zustimmung des Ehemanns. 
8 11. 
Umschreibung von Inhaberpapieren auf den 
Namen, 
Der Reichsminister der Finanzen kann Bestimmun- 
gen darüber treffen, inwieweit auf den Inhaber lau- 
tende Schuldverschreibungen und Schatzanweisungen 
auf den Namen eines bestimmten Berechtigten umge- 
schrieben werden dürfen. 
Die Umschreibung erfolgt auf Antrag des Inhabers, 
cs sei denn, daß dieser zur Verfügung über die Ur- 
kunde nicht berechtigt ist. Zugunsten des Reichs gilt 
der Inhaber als verfügungsberechtigt. 
8 12 
Umtausch auf Namen umgeschriebener Papiere in 
neue Inhaberpapiere., 
Gegen Aushändigung einer auf den Inhaber aus- 
gestellten Schuldverschreibung oder Schatzanweisung, 
die auf den Namen eines bestimmten Rerechtigten um.
	        
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