Full text: Anleiherecht, Reichsschuldenwesen, Reichsschuldbuch, Anleiheablösung, Anleihen auf Grund des Dawes-Plans, Anleihen der Reichspost und Anleihen der Schutzgebiete

anweisung ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk die 
Reichsschuldenverwaltung ihren Sitz hat, ausschließ- 
lich zuständig?), 
Der Reichsminister der Finanzen kann bei der Aus; 
gabe von Schuldverschreibungen oder Schatzanweisun: 
ven ein anderes Gericht als zuständig bezeichnen. 
8 17. 
Abhanden gekommene oder vernichtete Zinsscheine. 
Für abhanden gekommene oder vernichtete Zins- 
scheine ist der im 8804 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetz- 
buchs bezeichnete Anspruch ausgeschlossen, auch wenn 
die Ausschließung in dem Zinsschein nicht bestimmf 
ist. 
8 18. 
Umschreibungs- und Ausfertigungskosten. 
Die Kosten der Umschreibung einer Schuldverschrei- 
bung oder Schatzanweisung ınd der Erteilung einer 
peuen Schuldurkunde hat der Antragsteller zu tragen 
und vorzuschießen. 
8 19. 
Befugnisse der Reichsschuldenverwaltung. 
Die Reichsschuldenverwaltung kann Bestimmungen 
treffen: - 
1. über die Form der Anträge auf Umschreibung 
von Schuldverschreibungen und Schatzanweisun- 
gen und auf Erteilung neuer Schuldurkunden 
sowie der Vollmacht zur Stellung solcher An- 
träge, 
über die Form des Nachweises, daß der Antrag- 
steller oder der Empfänger der Leistung zur Ver; 
fügung über die Schuldurkunde berechtigt ist. 
über die Form der Umschreibung, 
über die Sätze, nach denen die im $ 18 bezeich- 
neten Kosten zu bemessen sind. 
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8 20. 
Befreiung von Wechselsteuer und Stempelabgaben. 
Die vom Reiche ausgestellten Wechsel und Order- 
papiere sind von der Wechselsteuer hefreit. 
1) Zurzeit das Amtsgericht Berlin-Mitte,
	        
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