Full text : L - Z (2)

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Vergebung  der  Heeresnähaufträge  in  der  Weise  zusanumngefaßt
werden,  daß  die  bisher  von  den  verschiÄensten  Stellen  (Bekleidungs-,
  Proviantämtern,  Äazarettvertvaltungen)  erfolgende  Vergebung ­
  der  Nähaufträge  innerhalb  der  einzelnen  Korpsbezirke  in
einer  Hand  vereinigt  wird;  für  die  Ausgleichung  unter  den  verschiededenen
  Korpsbezirken  ist  eine  Zentralstelle  im  Kriegsministerium
geschaffen,  die  den  Gesamtarbeitsbedars  und  die  zur  Verfügung
stehende  Gesamtarbeitsmenge  im  deutschen  Reiche  feststellt  und  nach
den:  sich  hieraus  ergebenden  Verhältnis  die  Arbeitsgelegenheit  ausgleicht. ­
  Die  Bekleidungsäniter  usw.  haben  ihren  Bedarf  der  Ausgleichstelle ­
  allmonatlich  mitzuteilen;  um  die  Nachfrage  nach  Arbeit
festzustellen,  werden  bei  jedem  stellvertretenden  Generalkommando
„Bezirksausschüsse  für  Heeresarbeitcki"  geschaffen,  die  gleichzeitig  die
Aufgabe  haben,  die  Vevgebungsstelle  bei  der  Verteilung  der  Aufträge
im  Korpsbereich  gutachtlich  zu  beraten.  Die  Bezirksausschüsse  sollen
sich  aus  einem  Beauftragten  des  Generalkommandos  (Vorstand  des
Bekleidungsamts)  als  Vorsitzendem  und  aus  Vertretern  der  in  Frage
kommenden  Behörden,  Arbeitgeber-  und  Arbeitnehmerverbände  und
großer  Wohlfahrtsorganisationen,  die  sich  mit  der  Ausgabe  von
Heeresaufträgen  befassen,  zusammensetzen;  den  örtlichen  Unterbau
sollen  „Ortsausschüsse  für  Heeresnäharbeiten"  bilden,  deren  Leitung
den  Ortsbehörden  zufällt.  Der  gutachtlichen  Beratung  der  Zentral-Ausgleichstelle
  dient  ein  aus  Behörden  und  Vertretern  der  Arbeitgeber ­
  und  Arbeitnehmer  zusammengesetzter  Beirat.
Es  ist  zu  hoffen,  daß  mit  dieser  Organisation  nach  mehr  als
einer  Richtung  System  in  die  Vergebung  der  Heeresaufträge  gebracht ­
  wird,  zumal  die  „Grundsätze"  auch  sonst  sehr  zweckmäßige
Vorschriften  über  die  Zulassung  der  Arbeiterinnen  und  die  Streckung
der  Aufträge  enthalten.
-i-Die
  gemeinnützige  Vergebung  der  öffentlichen  Aufträge  hat
trotz  mancher  Auswüchse  und  Schattenseiten  so  große  Vorzüge,  daß
man  in  weiten  Kreisen  großen  Wert  darauf  legt,  sie  als  Dauereinrichtung ­
  in  die  Friedenszeit  hinüberzunehmen.  Allerdings  schafft
            
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