Object: Die obligatorische Krankenversicherung

EINNAHMEQUELLEN UND FINANZGEBAREN 531 
EN — 
HÖHE DER BEITRAGSSÄTZE 
NN 
Erhobene Beiträge in 
Hundertsätzen 
des Grundiohns 
zZ —3 
3 — 4 
4 — 4% 
41% —- 6 
BAT 
„A 
191 
Hundertsatz sämtlicher Kassen 
1924 
1925 
0,2 
28 
8,7 
11,1 
60,7 
13,2 
383 
0,1 
2,0 
7,9 
10,0 
63,0 
14,6 
94 
VERTEILUNG DER MITGLIEDER AUF DIE EINZELNEN LOHNSTUFEN 
IM JAHRE 1925 
Kassenart 
Ortskrankenkassen . 
Landkrankenkassen . 
Betriebskrankenkas- 
Sen. . 0.0004 04 
Innungskrankenkas-— 
Sen. . . 0.0.0044 
Sämtliche Kranken- 
kassen Sn 
Von je 100 Kassenmitgliedern der betreffenden 
Kassenart zahlten Beiträge x 
{in Hundertsätzen des Grundlohns) 
3 3_4 14-411, |41),-6 16-7172 [7 2-10 
0.6 
1,6 | 2,7 
6,3 | 6,1 
3,1 | 7,9 
9,7 | 4,7 
63,4 2,6 
57,2 7,3 
52,7 | 26,6 | 8,7 
76,6 70 | 1.1 
161019781 42 
x 
0,9 
03 | 261 
4, 
Estland 
Di Die Beiträge werden nach dem Lohn des einzelnen Versicherten bestimmt. 
Fe Höhe des Beitrages wird durch die Generalversammlung der Kasse 
estgesetzt (Art. 321). Indessen lässt das Gesetz eine Abweichung von 
diesem System zu: in den Satzungen der Kassen kann gemäss Art. 322 
qorgeschen werden, dass an die Stelle der Beitragsberechnung in Bruchteilen 
Ra Lohns jedes Kassenmitgliedes eine Bemessung nach. Mitgliedergruppen 
Teten kann. Der Vorstand der Krankenkasse setzt in Übereinstimmung 
a den satzungsgemässen Vorschriften fest, nach welchen Regeln die Mit- 
Sonder dieser oder jener Gruppe zugeteilt werden und wie sie bei Lohnän- 
rungen in eine andere Gruppe übergehen. 
A Der Gesamtbeitrag wird zu gleichen Teilen vom Versicherten und dem 
Arbeitgeber getragen. 
tes Die Höhe des Beitrages der Arbeiter wird durch die Generalversammlung 
zu gesetzt. Er kann 1 bis 2 v. H. ihres Lohnes ausmachen, aber auch bis 
400 v. H. erhöht werden, wenn es sich um Kassen mit weniger als 
Mitglieder handelt. 
Frankreich (Elsass-Lothringen) 
In Frankreich (Elsass-Lothringen) wird, entsprechend der RVO von 
1911, für die One Unter-Rhein, Ober-Rhein und Mosel der 
Grundlohn durch die Satzung jeder Kasse festgelegt. Er kann nach vier ver- 
schiedenen Methoden bestimmt werden :
	        
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