148 U.. Über Theorien der wirtschaftlichen Entwicklung der Völker,
gerufen hatte. Aber die Strömungen des Handels und mit ihm
des Handwerks ändern vielfach ihren Lauf."
In diesen Sätzen, deren treffliche Fassung unsere Zeit mit
ihrer vielgerühmten Pflege der kulturgesschichtlichen Studien
wohl zur Bescheidenheit stimmen kann, scheidet Perthes Mittel-
alter und Neuzeit hauptsächlich nach der Gewalt — der Stadt,
bzw. der Landesherrschaft ~, welche die öffentlichen Angelegen-
heiten, namentlich auch die wirtschaftlichen Verhältnisse regelt.
Dieser Gesichtspunkt wiegt in der älteren Literatur überhaupt
vor. Wir verbinden jedoch heute mit dem Begriff Stadtwirt-
schaft noch eine andere Vorstellung.
Über die Frage, welcher Forscher zuerst die uns geläufige
Ansicht von der mittelalterlichen Stadtwirtschaft vorgetragen
hat, ist zunächst beim Erscheinen der sogleich zu nennenden
Bücher'schen Schrift „Die Entstehung der Volkswirtschaft“ und
seitdem noch wiederholt gestritten worden’). Schmoller machte
Bücher gegenüber Prioritätsansprüche geltend. Dieser lehnte
die Priorität ab und vindizierte sie der in den Jahrbüchern für
Nationalökonomie Bd. 9 (1867) veröffentlichten Abhandlung
Schönberg's „Zur wirtschaftlichen Bedeutung des deutschen
Zunftwesens im Mittelalter“. Jn der Tat haben die darin ent-
haltenen Ausführungen sehr viel zur Verbreitung der heute
herrschenden Anschauungen von dem Wesen der mittelalterlichen
Gewerbeverfassung beigetragen. Allein die Priorität kommt
andern zu. Vor Schönberg ist einmal Bruno Hildebrand mit
seinen lange Zeit nicht nach Verdienst gewürdigten Aufssäten
„HZur Geschichte der deutschen Wollenindustrie“ in seinen Jahr-
büchern Bd. 6 und 7 (1866) zu nennen. In ihnen hat einer
der Begründer der historischen Schule der Nationalökonomie
auch die Anschauung von der mittelalterlichen Stadtwirtschaft,
die in der von jener ausgehenden Literatur eine so große Rolle
spielt. anschaulich vorgetragen.
1) Vgl. Schmoller's Rezension über Büchers Schrift im Jahrbuch
für Geseßgebung 1893, S. 1258 und die Auseinandersetzung zwischen
beiden ebenda 1894, S. 318 ff. H. Z. 91, S. 453 A. 1.