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Zweites Buch. Die Gegner.
daß er vom Gesichtspunkt der Menschlichkeit aus besser entlohnt
werden müsse, aber keineswegs will er damit sagen, daß die Aneignung
eines Teiles des gesellschaftlichen Erzeugnisses durch den Grundbesitzer
oder Kapitalisten an und für sich ungerecht sei 1 ). Sein Standpunkt ist
nicht von dem verschieden, auf den sich späterhin die deutschen Staats
sozialisten stellen werden, um ihre soziale Politik zu rechtfertigen.
Wenn aber die Kritik Sismondi’s nicht zum Sozialismus führt, so
erschüttert sie doch in ganz besonderer Weise den Liberalismus. Sie
weist nämlich schlagend die Fehlerhaftigkeit des von den Physiokraten
aufgestellten Theorems nach, um dessen Beweis sich auch Smith be
müht hatte: die natürliche Übereinstimmung des persönlichen Interesses
mit dem der Allgemeinheit. Es ist wahr, daß, als Smith diese Behauptung
aufstellte, er fast ausschließlich an die Produktion dachte, und es ist
gerade das Verdienst Sismondi’s, ihre Tragweite mit Hinsicht auf die
Güterverteilung untersucht zu haben. Sismondi wird durch die Unter
suchung der Tatsachen dazu gezwungen, gerade die Grundlage des wirt
schaftlichen Liberalismus zu bestreiten. Eigentümlicherweise ist er selbst
darüber erstaunt. A priori erscheint ihm* die Theorie von der Überein
stimmung des persönlichen mit dem allgemeinen Interesse richtig. Beruht
sie doch auf dem doppelten Gedankengang: „daß ein jeder sein persön
liches Interesse besser versteht, als es eine unwissende und unaufmerksame
Regierung verstehen kann, und daß das Interesse eines jeden das Interesse
aller bildet.“ „Nun ist sowohl das eine wie das andere Axiom richtig 2 )- 1
Woher kommt es dann, daß die Tatsachen dieser Schlußfolgerung ent
gegen laufen?
Hier berühren wir den Mittelpunkt der Gedanken Stsmondi’s, den
Punkt, wo er den Bereich der reinen Ökonomik, in deren Grenzen sich
die Klassiker gehalten hatten, verläßt und zu etwas Neuem übergeht:
nämlich zu der Verteilung des Eigentums. Sismondi findet in einer sozialen
Ursache, nämlich in der ungleichmäßigen Verteilung des Eigentums
unter den Menschen, und in der ungleichen Macht, die sich daraus für
die Kontrahenten ergibt, die Erklärung des Widerspruches zwischen
den privaten und den allgemeinen Interessen, der ihm auffällt 3 ).
*) „Der Arme erwirbt durch seine Arbeit und durch seine Achtung für das Eigen
tum anderer ein Anrecht auf eine Wohnung und auf reinliche und gesunde Kleidung,
auf eine ausreichende Nahrung, die genügend mannigfaltig ist, um seine Kräfte und
seine Gesundheit zu erhalten, usw. Erst wenn all dieses dem Armen aus der Frucht
seiner Arbeit gesichert ist, beginnt das Recht des Reichen. Nur das Überflüssige,
nachdem das Leben Aller sichergestellt ist, bildet das Einkommen des Reichen“
(Ütudes sur l’Üconomie politique, I, S. 273). Hier ist klar ersichtlich, in welchem
Sinne Sismondi von Beraubung spricht.
2 ) Nouv. Princ., I, S. 407, vgl. auch S. 200—201.
3 ) „Das vom Interesse der Anderen begrenzte Interesse eines jeden würde aller
dings das Interesse Aller sein; da aber ein jeder seinen Nutzen auf Kosten der Anderen,