thumbs : Material zur Lage der Bergarbeiter während des Weltkrieges

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Angesichts  der  heutigen  Teuerungsverhältnisse  kann  ein
Bergmann  seine  Arbeitsaufwendungen  mit  600  Mark  nicht  bestreiten, ­
  so  daß  dieser  Betrag  bei  der  Veranlagung  zur  Einkommensteuer ­
  vom  Einkommen  in  Abzug  zu  bringen  ist,  und  beantragen ­
  wir,  dementsprechend  entscheiden  zu  wollen.
Mit  hochachtungsvollem  Glück  auf!
Der  Vorstand  dcs  Verbandes  der  Bergarbeiter  Deutschlands.
I.  A.:  Fritz  H  u  \  e  m  c  n  u.

Seitens  der  Einkommensteuer-Berufungskommission  für  den
Regierungsbezirk  Düsseldorf  ging  am  17.  Januar  1919  auf  vorstehende ­
  Eingabe  folgende  Antwort  ein:
„Durch  Verhandlung  mit  Vertretern  der  Bergarbeiter  ist  festgestellt
worden,  daß  den  unter  Tage  beschäftigten  Bergarbeitern  im  Jahre  1918
durchschnittlich  Ausgaben  entstanden  sind:
'A  Grubenjacke  zu  B5  Mk  17,50  Mk.
t  Grubenhemd  zu  25  Mk  25,00  „
2  alte  Hemden  an  Stelle  des  Schweißkittels  25,00  „
1  Grubenhosen  zu  36  Mk  140,00  ■„
4  Paar  Socken  zu  2,50  Mk  10,00  „
2  Paar  Arbeitsschuhe  u.  2  P.  Sohlen  zu  30  bezw.  20  Mk.  100,00  „
26  Stuck  Fettseife  zu  8,60  Mk.  .  .  .  '  221,00  „
26  Stück  K.-A.-Seifc  zu  40  Pf  10,40  „
Zusammen  648,90  Mk.
Als  über  die  persönlichen  Bedürfnisse  hinausgehend  wurde  hiervon
ein  Betrag  von  440  Mk.  erachtet,  so  daß  mangels  besonderen  Nachweises ­
  dieser  Betrag  bei  der  Veranlagung  für  das  Steuerjahr  1919  von
dem  Lohn  der  unter  Tage  beschäftigten  Bergarbeiter  abgezogen  werden
kann.  -  Derselbe  Betrag  ist  auch  bei  der  Berechnung  des  Einkommens
der  technischen  Grubenbeamten  (Betriebsführer,  Fahrsteiger,  Revier-,
Hilfs-  und  Maschinensteiger,  Fahrhauer,  Assistenten  der  Kokerei  usw.)
abzusetzen,  ohne  daß  es  eines  Nachweises  der  Unkosten  im  Einzelnen
bedarf.
Für  die  über  Tage  beschäftigten  Bergarbeiter  wurde  ein  Abzug
von  300  Mark  für  Mehrverschleiß  an  Kleidung  usw.  für  ausreichend
gehalten,  für  Arbeiter  in  der  chemischen  Industrie,  Fcucrarbeiter  und
Arbeiter  in  Berufen  mit  gleichem  Klciderverschleiß  ein  Abzug  von  260
Mark,  für  die  übrigen  Arbeiter,  sofern  überhaupt  über  die  persönlichen
Bedürfnisse  hinausgehende  Aufwendungen  an  Arbeitskleidung  in  Frage
kommen,  ein  Abzug  bis  125  Mk.  Walther."
            
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